Kurzbeschreibung

Mit diesem Schreiben mahnt der Vermieter unvollständige Mietzahlungen des Mieters ab.

Vorbemerkung

Zahlt der Mieter zum fälligen bzw. vereinbarten Zahlungszeitpunkt nicht vollständig, kann ihm ordentlich oder fristlos gekündigt werden – wie stets, kommt es jedoch auf den jeweiligen Einzelfall an. Zahlt z. B. der Mieter über 3 Jahre hinweg unpünktlich oder unvollständig, ist eine fristlose Kündigung nur berechtigt, wenn der Mieter zuvor im Rahmen einer Abmahnung auf sein pflichtwidriges Verhalten hingewiesen und ihm für den Fall weiterer Vertragsverstöße die Kündigung angedroht worden ist.[1]

[1] BGH, Urteil v. 1.6.2011, VIII ZR 91/10, NJW 2011 S. 2570.

Abmahnung, Miete (unvollständige Zahlung)

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Abmahnung wegen unvollständiger Mietzahlungen

Sehr geehrte/r ____________________,

nach § _____ unseres Mietvertrags vom __________ beträgt die Miete monatlich __________ EUR zzgl. einer jeweiligen Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von __________ EUR. Nach der weiteren Bestimmung des § _____ des Mietvertrags muss die Miete einschließlich Betriebskostenvorauszahlung bis spätestens am dritten Werktag eines jeden Kalendermonats meinem Ihnen bereits im Mietvertrag mitgeteilten Konto gutgeschrieben sein.

Sie haben von der __________-Miete [Angabe des Monats] lediglich insgesamt __________ EUR gezahlt und von der __________-Miete [Angabe des Monats] lediglich __________ EUR. Derzeit belaufen sich Ihre Mietrückstände also auf __________ EUR. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass bereits die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß §§ 569 Abs. 3, 543 Abs. 2 Nr. 3a) BGB gegeben sind. Gleichwohl möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, die bestehenden Mietrückstände bis zum __________ auszugleichen.

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich das Mietverhältnis nach ergebnislosem Fristablauf außerordentlich fristlos kündigen werde. Im Übrigen bitte ich zukünftig um pünktliche und vor allem stets vollständige Mietzahlung, da ich mich ansonsten ebenfalls gezwungen sehe, das Mietverhältnis durch Kündigung zu beenden.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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