Kurzbeschreibung

Manipuliert der Arbeitnehmer Zeiterfassungsgeräte begründet dies unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung einen Grund für eine außerordentliche Kündigung. I.d.R. ist damit auch ein Betrug am Arbeitgeber verbunden, da der Arbeitgeber über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit getäuscht wird. Im Einzelfall kann es aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten sein, zunächst abzumahnen.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

am ________ haben Sie die Firma gegen ___ Uhr verlassen. Laut unserer elektronischen Arbeitszeiterfassung haben Sie jedoch erst um ____ Uhr ausgestempelt. Nach Angaben Ihres Kollegen Herrn _________ hat dieser auf Ihren Wunsch hin Ihre Chipkarte, nachdem Sie den Betrieb bereits verlassen hatten, aufbewahrt und mit dieser verspätet ausgestempelt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Manipulationen in der Zeiterfassung wie diese nicht dulden. Sie sind verpflichtet Ihre Chipkarte im Betrieb stets bei sich zu führen. Arbeitsbeginn und -ende sind pünktlich und persönlich zu erfassen.

Wir fordern Sie daher auf, künftig keine Manipulationen an der Zeiterfassung mehr vorzunehmen.

Sollte sich dieses Fehlverhalten wiederholen, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

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