A. Vorbemerkungen

 

Rz. 1

In dieser Tabelle finden sich häufiger in der Praxis auftretende Verletzungen und Verletzungsfolgen – Katalog-Verletzungen – und die daraus resultierenden Einschränkungen in der Fähigkeit zur Haushaltsführung. Die MdH in % ist die Maßeinheit für die Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung infolge physischer und/oder psychischer Verletzungen nach Unfallereignissen, fehlerhafter medizinischer Behandlung oder nach sonstigen Schadensereignissen, für die ein Dritter einzustehen hat. Die MdH als Folge dieser Katalog-Verletzungen wurde anhand der im Haushalt vorkommenden unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der Tabelle 5 ermittelt. Die MdH kann im individuellen Einzelfall von den hier ermittelten Durchschnittswerten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Das gilt insbesondere für die Katalog-Verletzungen, zu denen lediglich eine Mindestgröße angegeben ist bzw. zu denen ein "Von – Bis Bereich" ausgewiesen wurde. So gibt es auch Verletzungsbilder, bei denen keinerlei Durchschnittswerte angegeben werden können. Das betrifft z.B. Verbrennungen. Hier kann lediglich eine MdH im Akutstadium zwischen 80 % und 100 % benannt werden. Die Dauer-MdH muss dann individuell anhand des Genesungsverlaufs bestimmt werden. Ähnlich verhält es sich mit psychischen Störungen gemäß ICD 10-F-Klassifikation als Folge von Schadensereignissen. Bei einer Diagnose gemäß ICD 10-F-Classifikation beträgt die MdH mindestens 25 %. Inwieweit eine MdH oberhalb 25 % vorliegend ist, muss im individuellen Einzelfall gesondert geprüft werden. Hierzu dient die Tabelle 5.

Wie zu Tabelle 5 ausgeführt (§ 8 Rdn 1), ist die MdH von der MdE abzugrenzen.

Für die nachfolgenden Katalog-Verletzungen wurden die 9 Tätigkeitsbereiche aus Tabelle 5 standardmäßig durchsubsumiert, wobei natürlich individuelle Besonderheiten nicht abgebildet wurden.

B. Tabelle 6: MdH-Tabelle bei Katalog-Verletzungen

 

Rz. 2

 

Katalog-Verletzungen

Verletzung/Verletzungsfolge MdH in %
1. Kopf    
Linsenverlust einseitig, nicht korrigierbar
  0,4 und mehr Sehschärfe 20
  0,1 bis 0,4 Sehschärfe 25
  < 0,1 Sehschärfe 30
  einseitig mit Starbrille/Kunstlinse/Kontaktlinse
  0,4 und mehr Sehschärfe 10
  0,1 bis 0,4 Sehschärfe 15
  < 0,1 Sehschärfe 20
  beidseitig, nicht korrigierbar
  0,4 und mehr Sehschärfe 50
  0,1 bis 0,4 Sehschärfe 60
  < 0,1 Sehschärfe 80
  beidseitig mit Starbrille/Kunstlinse/Kontaktlinse
  0,4 und mehr Sehschärfe 15
  0,1 bis 0,4 Sehschärfe 20
  < 0,1 Sehschärfe 25
Doppelbilder   30
Erblindung einseitig 30
  beidseitig über 90
Schwerhörigkeit einseitig
  geringgradig 0
  mittelgradig 0
  hochgradig 10
  an Taubheit grenzend 15
  Schwerhörigkeit  
  beidseitig
  geringgradig 10
  mittelgradig 20
  hochgradig 30
  an Taubheit grenzend 40
Taubheit einseitig 15
  beidseitig 50
Tinnitus – je nach Intensität

einseitig

beidseitig

0

mind. 15
Gleichgewichtsstörungen mit Schwindelerscheinungen beim Gehen, Bücken, Aufrichten und Kopfdrehen und leichter Gangunsicherheit 30
  mit Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallschritten 40
  mit Schwindelerscheinungen und Fallneigung, Übelkeit, Erbrechen 50
  mit Schwindelerscheinungen und Notwendigkeit von Gehhilfe und/oder Unterstützung beim Gehen/Stehen 70
Stimmstörungen, Heiserkeit, Flüsterstimme   5
Artikulationsstörungen schwer verständliche Sprache 15
  unverständliche Sprache 25
Sprachverlust   30
  erhebliche Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung/Verlust Geschmackssinn 10
Migräne/Kopfschmerzen häufige und/oder länger als 1 Tag andauernde Anfälle pro Monat mit ausgeprägten Begleiterscheinungen mind. 15
  mittlerer bis starker Dauerkopfschmerz 30
Schädel-Hirn-Trauma Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades (Commotio cerebri = Gehirnerschütterung) in der Akutphase (Bewusstlosigkeit) bis zum Abklingen der Begleitsymptome (z.B. Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen) und neurologischen Störungen 30 – 50
  Schädel-Hirn-Trauma 2. Grades (Contusio cerebri = Gehirnprellung) 30 – 50 (wie Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades)
  Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades (Compressio verebri = Gehirnquetschung) während des Komas 100
  Nach Erwachen aus dem Koma hängt die MdH vom Ausmaß des Dauerschadens (welche funktionellen Einschränkungen liegen in welcher Intensität vor?) ab 30 – 90
Epilepsie (z.B. nach SHT II, III) große Anfälle mit Pausen von Monaten mind. 15
  kleine Anfälle mit Pausen von Tagen mind. 50
  große Anfälle wöchentlich und kleine Anfälle täglich 90
Intelligenzmangel (z.B. nach Geburtsschaden) sonderschulfähig 15
  keine Bildungsfähigkeit mind. 50
2. Hals    
HWS-Fraktur mit und ohne Versteifung mit Bewegungseinschränkungen C1 (Atlas) 70
  C2 (Axis) 70
  C3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 45
  (Wenn mehrere Wirbel gleichzeitig betroffen sind, ist pro weiterem Halswirbel die MdH um 10 % zu erhöhen.)
HWS-Schmerzsyndrom   45
Schleudertrauma Grad 0* 0
  Grad I* 0
  Grad II* (in der Akutphase) mind. 30 – 50
  Grad III*(in der Akutphase) mind. 30 – 50
  Grad IV*(in der Akutphase) mind. 30 – 50
  Grad IV* (Dauer-MdH) 30 – 60
  (*Quebec-Klassifikation)  
3. Rumpf    
weibliche...

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