Rz. 21

Im Zuge der Diskussion um den digitalen Nachlass haben diverse Anbieter das Thema als Geschäftsfeld für sich entdeckt. So kooperieren bspw. die Bestatterverbände und -innungen mit dem Anbieter "Columba Online Identity Management AG", der eine "sichere und einfache" Regelung des digitalen Nachlasses verspricht.[20] Angehörige und Erben sollen solche Dienstleister z.B. damit beauftragen, die Onlineaktivitäten des Verstorbenen zu ermitteln und, je nach Maßgabe des Auftraggebers, bestehende Konten und Guthaben auf ihn zu übertragen oder Konten zu löschen.[21]

 

Rz. 22

Es ist nicht selten, dass Dienstanbieter eine einfache und rechtssichere Abwicklung versprechen, während sich die Rechtsexperten und Gerichte noch völlig uneins sind. Ebenfalls ist es nicht selten, dass Dienstanbieter neu auftauchende Probleme (und damit auch eine Nachfrage) sehr viel früher erkennen als manch ein Berater, der neue Entwicklungen vielleicht eher argwöhnisch beäugt und als unwichtig abtut. Da haben die diversen Dienstanbieter sehr viel schneller ein Problembewusstsein entwickelt und eine Vorreiterrolle eingenommen.

 

Rz. 23

Jeder Berater wird den Wunsch seiner Mandanten nach Rechtssicherheit kennen und verstehen können. Die Rechtswirklichkeit spricht zumindest aktuell noch eine ganz andere Sprache, wie die Praxis der Anbieter sozialer Netzwerke zeigt (vgl. § 4 Rdn 50 ff.). Man wird hier wie immer sehr genau auf den Einzelfall schauen und kritisch hinterfragen müssen, ob die diversen Angebote halten, was sie versprechen. So sind solche Angebote in der Regel standardisiert und decken die "üblichen" Internetplattformen ab. Was ist aber bspw. mit dem ganz individuellen Fall, in dem der Erblasser die Internetseite des örtlichen Sportvereins betreut hat und nun niemand mehr an die Vereinsseite herankommt? Die Anbieter unterliegen auch nicht denselben Aufbewahrungspflichten wie etwa Rechtsanwälte oder den für Berufsträger geltenden (strafbewehrten) Verschwiegenheitspflichten. Andererseits können sie durch ihre praktische Erfahrung und die Standardisierung von Prozessen die Abwicklung ggf. sehr beschleunigen.

 

Rz. 24

Zu denken ist in solchen Zusammenhängen aber auch an die Einschaltung von IT-Dienstleistern. So wie die Erben ggf. auf den "Wohnungsentrümpler" angewiesen sind, können IT-Dienstleister durch ihr Know-how eine zentrale unterstützende Rolle spielen. Die Erben und ihre Berater werden allzu oft schlicht nicht über die notwendigen technischen Kenntnisse oder die erforderliche Zeit verfügen, um die sich stellenden praktischen Probleme zu lösen.

Wie kommt man etwa an einen passwortgeschützten Computer des Erblassers heran? Kann man gelöschte Dateien wiederherstellen? Die sich dabei stellenden rechtlichen Probleme (Darf man das Passwort auch knacken und die gelöschte Datei wiederherstellen?) können vielfältiger Natur sein und bedürfen offensichtlich der rechtlichen Begleitung.

[20] Vgl. etwa hier https://www.columba.de/online-schutzpaket (abgerufen am 6.9.2017).
[21] So die Aussagen in dem Werbevideo auf der Seite https://www.columba.de/online-schutzpaket (abgerufen am 6.9.2017).

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