Rz. 96

Der Bedarf eines Kindes ist eine wirtschaftliche Größe, auch wenn sie der Höhe nach im Einzelfall unterschiedlich bestimmt werden mag. Der Bedarf muss dort gedeckt werden, wo er entsteht. Dies ist beim Residenzmodell so und sogar beim Nestmodell, beim welchem das Kind zwar von beiden Eltern betreut wird, die aber ihrerseits wechseln und eben nicht das Kind. Nur beim Wechselmodell ist es anders, und das wirft ein praktisches Problem auf.

 

Rz. 97

Wechseln die Eltern beim Nestmodell und ist das Kind "ortsfest", kann man dort quasi einen Topf (eine Kasse) aufstellen, in welchen die Eltern ihre Haftungsanteile hineinlegen und das Geld dann wieder jeweils einzeln, aber – unter Vertrauensgesichtspunkten – ggf. nach Absprache, zumindest nach grober Rechnungslegung, wieder herausnehmen, um für das Kind zu bezahlen, was es braucht.

 

Rz. 98

Beim Wechselmodell geht das nicht, außer man wollte den Topf dem Kind mitgeben, ähnlich wie den Schulranzen mit den Hausaufgaben, wenn es wechselt, und auch das ist keine gute Lösung, weil dann nicht jeder Elternteil jederzeit Zugriff hat.

 

Rz. 99

Die Verrechnung der Haftungsquoten führt auch nicht weiter, weil dann immer nur derjenige Elternteil mit der höheren Haftungsquote Liquidität (Bargeld) hat. Es müsste der andere Elternteil bei Ausgaben in Vorlage treten und jeweils einen Ausgleichsanspruch geltend machen, gewiss ein gangbarer, aber sehr umständlicher Weg.

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