Rz. 113
Bereits bei formaler Betrachtung fällt auf, dass das Mediationsverfahren innerhalb eines Tages zu einem abschließenden Konsens geführt hat. Das Ergebnis wurde in weniger als 2 Jahren nach dem Unfall rechtlich abschließend ratifiziert. Das Landgericht hat 2,83 Jahre seit Rechtshängigkeit gebraucht, um ein Urteil vorzulegen, d.h. es sind mehr als 4,5 Jahre seit dem Unfalltag vergangen. Alsdann belaufen sich die Kosten des Mediationsverfahrens für den Mediator auf netto 3.000,00 EUR Grundgebühr sowie netto 2.100,00 EUR Zeithonorar, was einem Bruttobetrag von 6.069,00 EUR entspricht. Die Anwaltskosten im Mediationsverfahren betragen 10.855,18 EUR:
Rz. 114
Gegenstandwert: 250.000,00 EUR
2,5 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG | 5.632,50 EUR |
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG | 3.379,50 EUR |
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG (100 km x 0,30 EUR) |
30,00 EUR |
Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 Ziff. 3 VV RVG | 60,00 EUR |
Zwischensumme | 9.122,00 EUR |
19 % MwSt gem. Nr. 7008 VV RVG | 1.733,18 EUR |
Endsumme | 10.855,18 EUR |
Rz. 115
Diese Kosten erhöhen sich noch einmal und eine Terminsgebühr in Höhe von 3.217,28 EUR brutto, sofern vor Durchführung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens bereits ein Klageauftrag erteilt worden ist. Genauso verhält es sich in dem Fall, in dem die Parteien das streitige Verfahren übereinstimmend zum Ruhen bringen und dann in die außergerichtliche Mediation eintreten. Neben der Terminsgebühr verbleibt es bei der 1,5 Einigungsgebühr. Der obigen Berechnung wäre also eine weitere Terminsgebühr auf den Gegenstandswert von 250.000,00 EUR in Höhe von brutto 3.217,28 EUR hinzuzurechnen, sofern Frau G. an Herrn R. vor Durchführung des Mediationsverfahrens einen Klageauftrag erteilt hat.
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