Rz. 79
Erhält der verletzte Dienstpflichtige eine Rente eines SVT, müssen die Dienstberechtigten sich diese anspruchsmindernd anrechnen lassen.[83]
Rz. 80
Da sich im Fall der Tötung eines Dienstpflichtigen Hinterbliebenenrenten nach dem entgangenen familienrechtlich geschuldeten Unterhalt und nicht nach den entgangenen Diensten richten, besteht keine Kongruenz zu Drittleistungen.[84]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen