Rz. 111

Einen weiteren bedeutenden Beitrag zum Schutz von Verbrauchern und auch von Beschäftigten leistet das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG), welches am 1.12.2011 in Kraft getreten ist und am 30. Juli 2021 angepasst wurde[185] und das bisherige Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GSPG) abgelöst hat. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – nebst den dazu erlassenen Rechtsverordnungen – ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Die Definition von "Produkt" nach § 2 i.S.d. neuen Gesetzes ist weiter gefasst als im vorigen GSPG. Hierunter fällt nunmehr jede "Ware, die durch einen Fertigungsprozess entstanden ist", mithin eine breite Palette von Produkten wie beispielsweise auch dem Handy, Smartphone, Tablet-PC bis hin zu komplexen Anlagen.[186] So ist auch die vorher gültige Trennung zwischen technischen Arbeitsmitteln, wie Geräten und Anlagen, und Verbraucherprodukten, wie etwa Haarglätter oder Drucker, entfallen. Neben den grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherheit der Produkte enthält das ProdSG verschärfte Regelungen, die beim Bereitstellen von Produkten auf dem Markt zu beachten sind (z.B. hinsichtlich der Produktkennzeichnung).[187] Das ProdSG richtet sich dabei sowohl an die Hersteller der Produkte als auch den Einführer oder Händler. Bisherige Bestimmungen zur Marktüberwachung sowie zum Errichten und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sind in das im Juni 2021 verabschiedete Marktüberwachungsgesetz ausgegliedert worden.

 

Rz. 112

Für den Arbeitgeber ist im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz zu beachten, dass er den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen darf, die dem Produktsicherheitsgesetz und seinen Verordnungen (ProdSV) entsprechen. Dies betrifft u.a. elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte, Maschinen und persönliche Schutzausrüstungen. Solche Arbeitsmittel sind in der Regel an der CE-Kennzeichnung und bei Maschinen zusätzlich an der Konformitätserklärung zu erkennen.[188]

[185] BGBl 2011 I S. 2178, 2179; BGBl 2012 I S. 131.
[186] Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Meldungen/produktsicherheitsgesetz.html.
[187] Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter http://www.mags.nrw/sichere-geraete-und-produkte.
[188] Informationen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter http://mags.nrw/arbeitsschutz.

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