Rz. 51

Die Folgen eines Schlaganfalls, vor allem bei einem Infarkt der großen Hirnarterien, können je nach Größe und Lage der betroffenen Hirnareale schwere motorische Störungen und/oder weitere neurologische bzw. neurokognitive Ausfälle sein, mit einer Beeinträchtigung u.a. des Gedächtnisses sowie der Fähigkeit, Neues zu erlernen. In dem ersten Jahr nach dem Infarkt treten bei 30 % der Betroffenen Sprachstörungen auf, andere entwickeln eine vaskuläre Demenz.[94] Ebenfalls kann es zu einer Depression kommen.[95] Dies hat zur Folge, dass sich das Kommunikationsverhalten des Betroffenen ändern kann, Störungen der Sprache (Aphasie) können vorliegen, die Sprachproduktion, d.h. die Fähigkeit sich flüssig und grammatikalisch korrekt verbal auszudrücken und Dinge beim Namen zu nennen (wobei dies nur sicher anhand der Wortfindungsstörungen in der Muttersprache festgestellt werden kann) oder das Sprachverständnis, d.h. das Mitgeteilte zu verarbeiten und danach zu handeln, geht verloren.[96] Teilweise können nach einem Schlaganfall zeitnah Besserungen verzeichnet werden, häufig bleiben jedoch Störungen bestehen.[97] Bei Vorliegen der Sprachprobleme ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass durch diese weitere Probleme, wie bspw. die Demenz, überlagert werden können. Dem psychiatrischen Sachverständigen sollte somit neben den logopädischen Befunden, auch der neurologische und psychopathologische Befund zur Verfügung gestellt werden.[98]

[94] Wetterling, ErbR 2018, 433.
[95] Wetterling, Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen, S. 93.
[96] Ausführlich hierzu: Wetterling, ErbR 2018, 433.
[97] Wetterling, Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen, S. 93.
[98] OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 4.5.2017 – 20 W 33/16; Wetterling, ErbR 2018, 433, 435; Wetterling, Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen, S. 94.

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