Rz. 29

Muster 8.5: Schmerzensgeldteilklage

 

Muster 8.5: Schmerzensgeldteilklage

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________, in dem Sie lediglich für einen Teilbetrag Deckungsschutz erteilen und den Versicherungsnehmer auf eine Teilklage verweisen.

Gemäß § 15 Abs. 1d) aa) der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden ARB 75 ist der Versicherungsnehmer zwar verpflichtet, nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche geltend zu machen, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden.

Dies ist jedoch vorliegend der Fall. Durch die Verweisung auf die Teilklage werden die Interessen des Versicherungsnehmers unbillig beeinträchtigt, weil sich der Versicherungsnehmer nicht sicher sein kann, ob der Haftpflichtversicherer des Anspruchsgegners bei einem Obsiegen der Teilklage die verbleibende Forderung anerkennt. Zudem ist die vertragliche Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses zwischen dem Anspruchsgegner und dessen Haftpflichtversicherer nicht bekannt. Beispielsweise könnte der Anspruchsgegner mit Prämienzahlung in Verzug geraten und den Versicherungsschutz ganz verlieren oder aber der Haftpflichtversicherer könnte die Aufrechnung des Prämienrückstandes mit der Schadensersatzforderung erklären (LG Dortmund Urt. v. 23.11.2000 – 2 O 377/00 –, NVersZ 2001, 376). Eine Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erhebung einer Teilklage gem. § 15 Abs. 1d) aa) ARB 75 besteht somit nicht.

Namens und in Vollmacht des Versicherungsnehmers darf ich Sie daher um umfassenden Deckungsschutz für den konkreten Fall

bis spätestens zum _________________________ bitten.

Freundliche Grüße

(Rechtsanwalt)

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