Rz. 251

Muster 8.18: Erklärung der Hauptsache für erledigt nach erfolgreicher Aufrechnung mit der Klageforderung in einem anderen Verfahren

 

Muster 8.18: Erklärung der Hauptsache für erledigt nach erfolgreicher Aufrechnung mit der Klageforderung in einem anderen Verfahren

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

_________________________ ./. _________________________

Az: _________________________

erklärt der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache

in Höhe eines Betrages von _________________________ EUR
in voller Höhe

für erledigt.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Wie bereits mit Schriftsatz vom _________________________ mitgeteilt, hat der Kläger die in dem hiesigen Verfahren geltend gemachte Forderung in dem Verfahren _________________________ vor dem _________________________gericht in _________________________ zur Aufrechnung gestellt.

Zwischenzeitlich hat das genannte Gericht die Klage des hiesigen Beklagten aufgrund der zur Aufrechnung gestellten Forderung in Höhe von _________________________ abgewiesen. Durch die dortige Aufrechnung ist die hier geltend gemachte Forderung

in Höhe von _________________________ EUR
gänzlich

erloschen, sodass der vorliegende Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären war.

Die Kosten des Verfahrens sind – soweit die Hauptsache erledigt ist – nach § 91a ZPO dem Beklagten aufzuerlegen.

Wie sich aus dem als Anlage in beglaubigter Abschrift beigefügten Urteil des _________________________gerichtes in _________________________ ergibt, war die hier geltend gemachte Forderung des Klägers gegen den Beklagten im vollem Umfange begründet.

 
  Beweis: Urteil des _________________________ vom _________________________ Az: _________________________; anliegend in beglaubigter Abschrift.

Im Rahmen der nach § 91a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung kann das erkennende Gericht das Urteil als Urkunde bei der Beurteilung des derzeitigen Sach- und Streitstandes heranziehen.

Danach sind die Kosten des vorliegenden Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.

Es wird demgemäß gebeten, antragsgemäß zu entscheiden.

Rechtsanwalt

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