Rz. 246

Muster 8.13: Klageerwiderung mit Hilfsaufrechnung

 

Muster 8.13: Klageerwiderung mit Hilfsaufrechnung

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

_________________________ ./. _________________________

Az: _________________________

bestellt sich der Unterzeichner zum Prozessbevollmächtigten des Beklagten und zeigt dessen Verteidigungsbereitschaft an. Namens und in Vollmacht des Beklagten werde ich in der mündlichen Verhandlung beantragen,

 
  die Klage abzuweisen.

Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:

I.

Die Klage ist

unzulässig,
unbegründet,

sodass dem Kläger der mit der Klage geltend gemachte Anspruch nicht zusteht.

1.

Die Klage ist bereits unzulässig, weil _________________________

2.

Die Klage ist unbegründet, weil der von dem Kläger dargestellte Sachverhalt unzutreffend ist und dem Kläger aus dem zutreffenden Sachverhalt der mit der Klage geltend gemachte Anspruch nicht zusteht.

a)

Der von dem Kläger vorgetragene Sachverhalt ist unzutreffend. Der Kläger stützt seinen Anspruch in tatsächlicher Hinsicht darauf, dass _________________________

Dieser Vortrag des Klägers ist unzutreffend.

Unzutreffend ist insbesondere:

_________________________
_________________________

Richtig ist vielmehr, dass

_________________________
_________________________

Der Sachverhalt stellt sich damit zusammenfassend wie folgt dar: _________________________

 
  Beweis: _________________________

b)

Aus dem vorstehend dargestellten Sachverhalt ergibt sich, dass der Klageanspruch nicht besteht. Als Anspruchsgrundlage kommt insoweit allein § _________________________ in Betracht. Dieser setzt voraus, dass _________________________

Diese Voraussetzungen liegen erkennbar nicht vor, weil _________________________

II.

Für den Fall, dass das erkennende Gericht der unter I. dargestellten Auffassung des Beklagten nicht folgt, insbesondere nach einem von den Erwartungen des Beklagten abweichenden Ergebnis der Beweisaufnahme, rechnet der Beklagte hilfsweise mit einer Gegenforderung in Höhe von _________________________ EUR gegen den mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf.

Dem Beklagten steht in dieser Höhe ein Anspruch gegen den Kläger aus § _________________________ zu.

1.

Der hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: _________________________

 
  Beweis: _________________________

2.

Aus dem vorstehend dargestellten Sachverhalt ergibt sich der hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Anspruch aus § _________________________. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht darauf hinzuweisen, dass _________________________

3.

Der Kläger hat außergerichtlich geltend gemacht, dass eine Aufrechnung mit der vorstehend begründeten Forderung nicht möglich sei, weil _________________________

Die Auffassung des Klägers ist unzutreffend, weil _________________________

4.

Nach alledem ist die Klage insgesamt abzuweisen. Soweit das Gericht über die Aufrechnung entscheidet und aus diesem Grunde die Klage abweist, wird allein aus anwaltlicher Fürsorge darauf hingewiesen, dass der Beklagte keine Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat. Der Kläger wusste um die aufrechenbaren Gegenansprüche des Beklagten und hätte die Klageeinreichung dadurch vermeiden können, dass er seinerseits vorgerichtlich aufrechnet.

Rechtsanwalt

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