Rz. 245

Muster 8.12: Klageerwiderung mit Abweisungsantrag allein aufgrund einer erklärten Aufrechnung

 

Muster 8.12: Klageerwiderung mit Abweisungsantrag allein aufgrund einer erklärten Aufrechnung

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

_________________________ ./. _________________________

Az: _________________________

bestellt sich der Unterzeichner zum Prozessbevollmächtigten des Beklagten und zeigt dessen Verteidigungsbereitschaft an. Namens und in Vollmacht des Beklagten werde ich in der mündlichen Verhandlung beantragen,

 
  die Klage abzuweisen.

Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:

I.

Der Beklagte macht gegen die ursprüngliche Berechtigung der Klageforderung selbst keine Einwendungen geltend.

II.

Die Klage kann jedoch gleichwohl keinen Erfolg haben, weil die Klageforderung durch die Aufrechnung des Beklagten mit einer die Klageforderung übersteigenden Gegenforderung untergegangen ist.

Dem Beklagten steht ein die Klageforderung übersteigender Gegenanspruch gegen den Kläger aus § _________________________ zu.

1.

Der zur Aufrechnung gestellten Forderung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: _________________________

 
  Beweis: _________________________

2.

Aus dem vorstehend dargestellten Sachverhalt ergibt sich der zur Aufrechnung gestellte Anspruch aus § _________________________. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht darauf hinzuweisen, dass _________________________

3.

Der Kläger hat außergerichtlich geltend gemacht, dass eine Aufrechnung mit der vorstehend begründeten Forderung nicht möglich sei, weil _________________________

Die Auffassung des Klägers ist unzutreffend, weil _________________________

4.

Nach alledem ist die Klage insgesamt abzuweisen. Ungeachtet des Umstandes, dass der Beklagte keine Einwendungen gegen die Klageforderung erhoben hat, kann dabei keine Kostenbelastung hergeleitet werden.

Da der Beklagte die Aufrechnung bereits vorgerichtlich erklärt hat, hätte der Kläger sie bereits bei seiner Klageeinreichung berücksichtigen müssen.
Der Kläger wusste um die Gegenansprüche des Beklagten und hätte die Klageeinreichung dadurch vermeiden können, dass er seinerseits vorgerichtlich aufrechnet.

Rechtsanwalt

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