Rz. 241

Muster 8.8: Drittwiderklageerwiderung bei Einbeziehung des Dritten am nicht zuständigen Gerichtsstand

 

Muster 8.8: Drittwiderklageerwiderung bei Einbeziehung des Dritten am nicht zuständigen Gerichtsstand

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

_________________________ ./. _________________________

Az: _________________________

bestelle ich mich für den Drittwiderbeklagten und beantrage in dessen Namen und Vollmacht,

 
  die Drittwiderklage gegen den Drittwiderbeklagten als unzulässig abzuweisen.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Einer Auseinandersetzung des Drittwiderbeklagten mit dem Widerklagebegehren bedarf es vorläufig nicht. Die Widerklage gegen den Drittwiderbeklagten ist unzulässig, da sie an einem für den Drittwiderbeklagten weder örtlich noch sachlich zuständigen Gericht erhoben wurde.

Der Drittwiderbeklagte hat am Gerichtsort des angerufenen Gerichts keinen Gerichtsstand nach den §§ 12,13 ff. ZPO. Ein solcher wird von dem Kläger auch nicht dargelegt.

Der besondere Gerichtsstand des § 33 ZPO gilt für den Dritten grundsätzlich nicht (BGH NJW-RR 2008, 1516; BGH NJW-RR 1993, 2120).

Eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 käme zwar grundsätzlich in Betracht (OLG München MDR 2009, 709). Sie kommt vorliegend aber nicht in Betracht, weil der Kläger und Widerbeklagte zu 1) und der Drittwiderbeklagte einen anderen gemeinsamen Gerichtsstand haben (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 1871; BGH NJW-RR 2008, 1516).

Eine anderweitige Begründung des Gerichtstandes durch eine Gerichtsstandvereinbarung liegt nicht vor. Die Drittwiderklage ist damit derzeit unzulässig und muss der Abweisung unterliegen.

Aufgrund der Unzuständigkeit des Gerichts wird derzeit davon abgesehen, zur Widerklageforderung inhaltlich Stellung zu nehmen.

Sollte das erkennende Gericht die Frage der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für die Drittwiderklage abweichend beantworten wollen und aus diesem Grunde gleichwohl schon jetzt eine Stellungnahme für erforderlich halten, wird gebeten, dies gesondert aufzugeben und mit einer Frist zu versehen, die zumindest drei Wochen ab Zugang der Verfügung beträgt. Hilfsweise wird hiermit ein entsprechender Fristverlängerungsantrag gestellt.

Rechtsanwalt

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