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Ein Ansatz für die Lösung der Verständigungsschwierigkeiten kann sicherlich sein aufseiten der Juristen das vertiefte Erarbeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes bzw. der zu beurteilenden Fakten. Der Verkehrspsychologe seinerseits ist als Gutachter tätig und hat nur insoweit eine fachspezifische Beurteilung vorzunehmen, jedoch – und dies ist wichtig – ohne rechtliche Wertung. Die rechtliche Wertung wiederum ist allein Aufgabe des Juristen. Gutachter, die zur Begründung ihrer Auffassung auf Rechtsprechung Bezug nehmen und diese bewerten, überschreiten ihre Kompetenzen.

Neben der aufgezeigten, notwendigen präzisen Erarbeitung des Sachverhaltes und der Fakten als Aufgabe des Juristen und der sich allein hieran orientierenden Bewertung durch den Psychologen erscheint es darüber hinaus notwendig, dass es zu mehr Kommunikation zwischen der Rechtswissenschaft und der Verkehrspsychologie kommt.[54] Dazu dienen z.B. der jährliche Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar[55] wie auch lokale Veranstaltungen, z.B. das ebenfalls in jedem Jahr stattfindende interdisziplinäre Aachener Verkehrssymposium.[56]

[54] Himmelreich/Janker/Karbach, Rn 1100.
[55] www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de.
[56] www.svmoehler.de.

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