Rz. 82

Auf kaum einem Rechtsgebiet gibt es in so starkem Maße Berührungspunkte zwischen Juristen und Psychologen wie auf dem Gebiet der Eignungsprüfung und der Bewertung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Es ist die Rede davon, dass "unendlich viel Kreativität aufgebraucht (wird), die Fachkollegen auf der Gegenseite zu disqualifizieren", und es ist die Rede von "blockierenden Gegensätzen zwischen Rechtswissenschaft und Verkehrspsychologie".[52] Diese Situation ist einerseits erklärlich, weil die beiden sich gegenüberstehenden Fachrichtungen von unterschiedlichen Ansätzen in der Beurteilung ausgehen. Sicher spielt es auch noch eine Rolle, dass der Jurist und speziell der Anwalt sich als Interessenvertreter des Betroffenen bei dessen Prüfung der Eignung zu verstehen hat, während die Psychologen sich orientieren an den Denkansätzen ihrer Fachrichtung. Die Brücke zur Rechtsthematik ist erkennbar für die Verkehrspsychologen die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung.[53]

[52] Himmelreich/Janker/Karbach, Rn 1100.
[53] Himmelreich/Janker/Karbach, Rn 1101.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge