Rz. 174
Von Drittleistungsträgern werden zum Haushaltsführungsschaden kongruente Leistungen erbracht, die dann anspruchsmindernd auf den Direktanspruch anzurechnen sind. Auf die jeweiligen Schadenkongruenzen ist zu achten.
1. Veränderung
Rz. 175
Für die Kapitalisierung von Regressforderungen der Drittleistungsträger ist zu bedenken, dass sich der Haushaltsführungsschaden rechtlich aus dem übergangsfähigen Verdienstausfallschadenanteil und dem nicht übergangsfähigen Teil der vermehrten Bedürfnisse zusammensetzt (im Detail siehe Rn 31 f., Rn 33 ff.). Die jeweiligen schadenkongruenten Anteile verändern sich mit jeder Veränderung der familiären Situation (z.B. sukzessiver Auszug der Kinder, Verrentung des Partners, Tod des Partners, Heirat, Scheidung). Damit verändert sich auch der Anteil des übergangsfähigen Verdienstausfallanteiles des Haushaltsführungsschadens (Beispiel 8.2, siehe Rn 36).
Rz. 176
Soweit der Ausfall der verletzten Person (Hausfrau, Hausmann) den vermehrten Bedürfnissen (Eigenversorgung, § 843 BGB) zuzurechnen ist, besteht keine sachliche Kongruenz zu Lohnersatzleistungen, so dass der Forderungsübergang wegen dieses Teiles entfällt.[203] Soweit der Forderungsübergang bzgl. des Haushaltsführungsschadens nur den Anteil des Verdienstausfallschadens (Fremdversorgung, § 842 BGB) betrifft, bedeutet dieses:
Rz. 177
Ehegatten | Kongruenz nur zum Fremdversorgungsschaden. |
Lebenspartner (LPartG) | Bis zum 31.12.2004 keine Kongruenz, ab 1.1.2005 wie bei Ehegatten. |
Ledige, Verwitwete | Keine Kongruenz und damit kein Regressanspruch des SVT, da hier nur vermehrte Bedürfnisse des Verletzten selbst tangiert sind. |
Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft | Keine Kongruenz. |
Kinder | Kongruenz zum Fremdversorgungsschaden. |
Teilungsabkommen | Abkommen können spezielle Regeln zur Übergangsfähigkeit von Renten unabhängig von der rechtlichen Zuordnung zu § 842 BGB oder § 843 BGB enthalten. |
2. Übersicht
Rz. 178
Übersicht 8.3: Haushaltsführungsschaden und Kongruenz
Leistung | Verdienstausfall | vermehrte Bedürfnisse | Unterhaltsschaden |
---|---|---|---|
Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld | x | ||
Erwerbsminderungsrente (u.a. RVT) | x | ||
Verletztenrente (u.a. UVT) | x | ||
Haushaltshilfe | x | ||
häusliche Pflegehilfe | x | ||
Hinterbliebenenrente | x |
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