An das
Amtsgericht _________________________
– Gerichtsvollzieherverteilungsstelle –
In der Zwangsvollstreckungssache
_________________________ ./. _________________________
zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete.
Aufgrund des beigefügten Titels kann der Gläubiger vom Schuldner _________________________ EUR verlangen. Insoweit hat das Amtsgericht _________________________ am _________________________ unter dem Aktenzeichen _________________________ den beiliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, durch den die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner _________________________ gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen wurde. In diesem Beschluss sind die herauszugebenden Unterlagen und Urkunden, nämlich _________________________ bezeichnet. Der Zustellungsnachweis des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist ebenfalls beigefügt.
Der Schuldner ist seiner in § 836 Abs. 3 ZPO normierten Pflicht zur Herausgabe der zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung notwendigen Urkunde(n) nicht nachgekommen. Die insoweit versuchte Herausgabevollstreckung blieb, wie aus dem beiliegenden Vollstreckungsprotokoll ersichtlich, erfolglos.
Es wird deshalb beantragt,
|
gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 3, 883 Abs. 2, 802f ZPO Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bestimmen, den Schuldner hierzu zu laden, dem Gläubiger eine Terminsmitteilung zu übersenden sowie eine vollständige Abschrift des Protokolls zu übermitteln. |
Der Schuldner hat sich dabei zu dem Verbleib der im beiliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genannten Urkunden zu erklären und die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angabe an Eides statt zu versichern.
Sollte der Schuldner in den Bezirk eines anderen Gerichtsvollziehers vor Auftragserteilung verzogen sein, wird um formlose Abgabe dieses Antrags an den zuständigen Gerichtsvollzieher und um entsprechende Mitteilung gebeten.
Der Gläubiger bzw. der Gläubiger-Vertreter möchte an dem Termin – nicht – teilnehmen.
Für den Fall, dass der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung grundlos verweigert oder den anberaumten Termin ohne hinreichende Entschuldigung nicht wahrnimmt, wird der Erlass eines
Haftbefehls
nach § 802g ZPO beantragt und um dessen Übersendung gebeten. Der Gerichtsvollzieher wird bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen gebeten, den Haftbefehlsantrag an das zuständige Amtsgericht weiterzuleiten.
Rechtsanwalt
Anlagen:
□ |
Vollstreckungstitel samt Zustellungsnachweis |
□ |
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _________________________ samt Zustellungsnachweis |
□ |
Pfändungsprotokoll |
□ |
Forderungsaufstellung |