An das
Amtsgericht _________________________
– Gerichtsvollzieherverteilungsstelle –
In der Zwangsvollstreckungssache
_________________________ ./. _________________________
zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete.
Aufgrund des beigefügten Titels kann der Gläubiger vom Schuldner _________________________ EUR verlangen. Insoweit hat das Amtsgericht _________________________ am _________________________ unter dem Aktenzeichen _________________________ den beiliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, durch den die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner _________________________ gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen wurde. Der Zustellungsnachweis des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist ebenfalls beigefügt.
Der Schuldner ist seiner in § 836 Abs. 3 ZPO normierten Auskunftspflicht nicht nachgekommen. Er hat auf die Übersendung eines entsprechenden Aufforderungsschreibens, dessen Abschrift diesem Antrag beigefügt ist, nicht reagiert.
Es wird deshalb beantragt,
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gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 2 bis 4, 802f ZPO Termin zur Auskunftserteilung und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bestimmen, den Schuldner hierzu zu laden, dem Gläubiger eine Terminsmitteilung zu übersenden sowie eine vollständige Abschrift des Protokolls zu übermitteln. |
Die vom Schuldner zu erteilenden Auskünfte ergeben sich aus dem genannten Aufforderungsschreiben. Danach hat der Schuldner insbesondere anzugeben: _________________________
Sollte der Schuldner vor Auftragserteilung in den Bezirk eines anderen Amtsgerichts verzogen sein, wird um formlose Abgabe dieses Antrags nach § 802e Abs. 2 ZPO an den zuständigen Gerichtsvollzieher und um entsprechende Mitteilung gebeten.
Der Gläubiger bzw. der Gläubiger-Vertreter möchte an dem Termin – nicht – teilnehmen.
Für den Fall, dass der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung grundlos verweigert oder den anberaumten Termin ohne hinreichende Entschuldigung nicht wahrnimmt, wird der Erlass eines
Haftbefehls
nach § 802g ZPO beantragt und um dessen Übersendung gebeten. Der Gerichtsvollzieher wird bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen gebeten, den Haftbefehlsantrag an das zuständige Amtsgericht weiterzuleiten.
Das verbindliche Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) sieht für den Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 836 Abs. 3 ZPO kein Modul vor. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass der Antrag wie geschehen formfrei gestellt werden kann. Anderenfalls wird gebeten, Gelegenheit zu geben, einen Antrag in der Form der GVFV zu stellen. Zugleich wird dann um den Hinweis gebeten, wie dieses auszufüllen sein soll.
Rechtsanwalt
Anlagen:
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Vollstreckungstitel samt Zustellungsnachweis |
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _________________________ samt Zustellungsnachweis |
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Forderungsaufstellung |
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Aufforderungsschreiben |