Rz. 28

Im Glossar des IT-Grundschutz-Kataloges des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik[43] wird Verfügbarkeit wie folgt definiert:

Zitat

"Die Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems, IT-Anwendungen oder IT-Netzen oder auch von Informationen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können."

 

Rz. 29

Damit ist die jederzeitige Betriebsbereitschaft von Systemen und Diensten im Sinne der Sicherstellung einer "jederzeitigen Nutzbarkeit"[44] angesprochen. Diese kann durch verschiedene äußere, wie innere Einflüsse gefährdet sein. So kann Hardware defekt sein, ein plötzlicher Stromausfall kann Schäden an Datenbanken auslösen, ein Blitzschlag kann Unternehmensnetzwerke ebenso vollständig zerstören, wie Feuer oder Wasser; auch Sabotage kann die Integrität von Systemen schädigen. Entsprechend vielfältig und umfangreich können daher auch die Maßnahmen zur Sicherstellung von Integrität ausfallen.[45] Dies beginnt bei der richtigen Verkabelung, der richtigen Standortwahl[46] bis zur effektiven Absicherung der Systeme gegen unberechtigten Zugriff durch Dritte.[47] Ebenso können Wartungs- und Austauschpläne erforderlich sein. Ggf. sind Systeme redundant vorzuhalten,[48] mit einer unabhängigen Stromversorgung (USV) und einem professionellen Blitzschutz zu versehen, RAID-Systeme einzusetzen, und/oder eine hinreichende Klimatisierung der IT-Anlagen sowie Brandmeldeeinrichtungen und Löschanlagen im Bereich der zentralen IT oder eine redundante elektrische Versorgung[49] zu installieren.

[43] Https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/Glossar/glossar_node.html.
[44] Jandt, in: Kühling/Buchner (Hrsg.), DS-GVO, 2017, Art. 32 Rn 25.
[45] Ebenda.
[46] Z.B. Nicht im hochwassergefährdetem Keller.
[47] Bspw. über ein Antivirenkonzept, eine entsprechende Sicherheitskonfiguration von Firewall, Router, Gateway, Proxy-Server, etc.
[48] Bspw. NAS, Cluster, RZ, Cloud.
[49] Netzteil, Stromnetz, Notstromgenerator.

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