Rz. 40

 

Zum Thema

Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, 1. Aufl. 2013, §2 Rn 326ff.

 

Rz. 41

Die Arbeitsverwaltung erbringt, anders als die Sozialversicherung im Übrigen, mit Ausnahme von Barleistungen Leistungen auch an Personen, die im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig waren. Dazu zählen neben der Beratung u.a. auch Leistungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher.

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