Rz. 52
Der RSV lehnt es ab, in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die Kosten eines dritten Sachverständigengutachtens zu übernehmen, weil er bereits in derselben Angelegenheit die Kosten zweier weiterer Gutachten übernommen hat und die weitere Beauftragung eines Sachverständigen nicht erforderlich erscheint.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen