Rz. 26

Die Frage, ob jemand als Kraftfahrzeugführer zuverlässig und verantwortungsbewusst mit ärztlich verschriebenen Medikamenten umgehen kann, ist durch eine MPU zu klären (OVG Rheinland-Pfalz NZV 2010, 489).

Beim bloßen Besitz von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln kann die Behörde allerdings kein ärztliches Gutachten anordnen, da § 14 Abs. 1 S. 2 FeV Maßnahmen nur für den Besitz von Betäubungsmitteln erlaubt (VGH München DAR 2018, 100).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge