A. Vorbemerkungen

 

Rz. 1

Bei der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens erfasst die verletzte Person gewöhnlich den Zeitaufwand im eigenen Haushalt in (Echt-)Stunden und (Echt-)Minuten entsprechend 60 Minuten pro Stunde. Auch die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2012/2013 des Statistischen Bundesamtes liegen in Echtstunden und Echtminuten vor. Die eigentliche Berechnung des Schadensersatzanspruches erfolgt demgegenüber im Dezimalsystem; in Dezimalstunden/Industriestunden sowie in Dezimalminuten/Industrieminuten. Beide Systeme sind jedoch nicht ohne weiteres kompatibel, was die Multiplikations- und Divisionsvorgänge angeht. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, die erfassten Echtminuten sowie Echtstunden aus der Aufschreibung der verletzten Person sowie aus der Zeitverwendungserhebung 2012/2013 des Statistisches Bundesamtes umzuwandeln in Dezimalstunden und Dezimalminuten.

Würde man beispielsweise die Zeitverwendung von 3 Stunden und 4 Minuten im 1-Personenhaushalt bis 65 Jahre bei einem Nettoeinkommen von unter 2.000,00 EUR für eine verletzte Frau auf eine MdH von 70 % herunterrechnen wollen, so wäre der Rechenweg äußerst kompliziert. Einfacher ist es stattdessen auf die Zeitverwendung in Dezimalstunden und Dezimalminuten zurückzugreifen.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung:

verletzte Frau bis 65 Jahre, 1 Personenhaushalt, Nettoeinkommen unter 2.000,00 EUR, 70 % MdH: 3 Std.:13 Min. = 3 Dezimalstd. und 22 Dezimalmin. = 3,22 Std.
70 % MdH (3,22 Std.:100 x 70) = 2,254 Dezimalstd.

Für die Berechnung des Schadensersatzanspruches wird dieses Ergebnis mit dem Stundenverrechnungssatz multipliziert:

2,254 Dezimalstd. x 10,00 EUR = gerundet 22,54 EUR Schadensersatzbetrag pro Tag

Da der Haushaltsführungsschaden ohnehin aufgrund der individuellen Gegebenheiten in der Häuslichkeit des Verletzten zu ermitteln ist, ist es also unabdingbar, die dort ermittelten Stunden und Minuten für den Zeitaufwand umzuwandeln in Dezimalstunden/Industriestunden und Dezimalminuten/Industrieminuten, um so den Schadensersatzanspruch mit Hilfe des vorliegenden Tabellenwerkes zu errechnen.

B. Tabelle 3

 

Rz. 2

 
Echtminuten

Dezimalstunden/

Industriestunden
Echtminuten

Dezimalstunden/

Industriestunden
1 0,02 31 0,52
2 0,03 32 0,53
3 0,05 33 0,55
4 0,07 34 0,57
5 0,08 35 0,58
6 0,10 36 0,60
7 0,12 37 0,62
8 0,13 38 0,63
9 0,15 39 0,65
10 0,17 40 0,67
11 0,18 41 0,68
12 0,20 42 0,70
13 0,22 43 0,72
14 0,23 44 0,73
15 0,25 45 0,75
16 0,27 46 0,77
17 0,28 47 0,78
18 0,30 48 0,80
19 0,32 49 0,82
20 0,33 50 0,83
21 0,35 51 0,85
22 0,37 52 0,87
23 0,38 53 0,88
24 0,40 54 0,90
25 0,42 55 0,92
26 0,43 56 0,93
27 0,45 57 0,95
28 0,47 58 0,97
29 0,48 59 0,98
30 0,50 60 1,00

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