An das
Landgericht _________________________
In Sachen
_________________________, (Name des Klägers)
gesetzlich vertreten durch seine Mutter _________________________
– Kläger –
gegen
Lebensversicherung AG, _________________________
– Beklagte –
erheben wir namens und in Vollmacht der Klägerin
Klage
wegen Leistung aus einer Lebensversicherung,
Streitwert: _________________________,
und beantragen die Anberaumung eines mündlichen Termins, in dem wir beantragen werden:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 250.000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
2. |
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Kosten von _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen; |
3. |
die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits; |
4. |
für den Fall des Vorliegens der Voraussetzungen den Erlass eines Säumnisurteils gemäß § 331 ZPO und für den Fall des Anerkenntnisses den Erlass eines Anerkenntnisurteils gemäß § 307 ZPO; |
5. |
das Urteil notfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. |
Begründung:
1. Sachverhalt
a) Zusammenfassung
Die Beklagte ist ein Lebensversicherungsunternehmen, der am 3.6.2023 verstorbene Vater des Klägers, _________________________, war Versicherungsnehmer und versicherte Person eines bei der Beklagten am 1.1.2023 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages.
Der minderjährige Kläger ist leiblicher Sohn des _________________________ und wird vertreten durch seine Mutter, Witwe des Verstorbenen und alleinige Vertretungsberechtigte des Klägers.
Der Kläger ist namentlich benannter, alleiniger Bezugsberechtigter der Leistung für den Todesfall aus diesem Versicherungsvertrag.
Der Kläger verlangt mit der Klage im Wesentlichen die vertraglich vereinbarte Todesfall-Leistung aus diesem Versicherungsvertrag.
b) Vertragsschluss
Mit Antrag vom 12.12.2022 hatte der _________________________ den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit einer Todesfallsumme von 250.000 EUR bei der Beklagten beantragt.
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Beweis: Antrag, Anlage K 1 |
Die Beklagte hat die Annahme dieses Antrags mit der Übersendung des auf den 23.12.2022 datierenden Versicherungsscheins erklärt. Vereinbarter Versicherungsbeginn war der 1.1.2023. Der Versicherungsschein dokumentiert den Kläger als Bezugsberechtigten.
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Beweis: Kopie des Versicherungsscheins, Anlage K 2 |
Das Original des Versicherungsscheins befindet sich bei der Beklagten. Die in monatlicher Zahlweise vereinbarten Prämien wurden erstmals am 3.1.2023 und dann bis einschließlich August 2023 am jeweils dritten Werktag der folgenden Monate im Lastschriftverfahren abgerufen.
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Beweis im Falle des Bestreitens: Vorlage Kontoauszug |
c) Versicherungsfall
Am 2.6.2023 verunglückte der Vater des Klägers bei einem Verkehrsunfall. Er war mit seinem Motorrad auf der Landstraße zwischen Petershausen und Frankenhain auf gerader Strecke gegen den Brückenpfeiler einer Bahnüberführung geprallt. Bremsspuren fanden sich keine. Der Vater des Klägers wurde schwer verletzt, überlebte aber zunächst den Unfall. Allerdings wurde bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 3,1 Promille festgestellt.
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Beweis: Beiziehung der Ermittlungsakte der StA _________________________ |
Trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb der Vater des Klägers am 3.6.2023.
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Beweis: Kopie der Todesurkunde, Anlage K 3 |
d) Meldung des Versicherungsfalls
Am 4.6.2023 informierte die Mutter des Klägers den Vertreter der Beklagten, den Zeugen _________________________, persönlich über den Tod des Vaters des Klägers. Der Zeuge übersandte der Mutter des Klägers anschließend ein Formular der Beklagten zur Beantragung der Leistung. Dieses Formular wurde von der Mutter des Klägers ausgefüllt und der Beklagten am 9.6.2023 übersandt.
Mit Schreiben vom 12.6.2023 bestätigte die Beklagte den Eingang des Leistungsantrags und übersandte gleichzeitig einen Fragebogen "Fragebogen bei Verdacht der Selbsttötung" mit der Aufforderung, die zutreffenden Fragen aus diesem Fragebogen zu beantworten.
Die Mutter des Klägers beantwortete die Fragen zutreffend und übersandte der Beklagten den Fragebogen.
Gleichfalls erhielt die Mutter des Klägers den Entwurf einer Erklärung, mit der sie um Zustimmung gebeten wurde, die Ärzte, die den Tod festgestellt sowie den Leichnam obduziert hatten, und den Hausarzt des Verstorbenen von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden.
Die Mutter des Klägers gab die Erklärung ab und übersandte das unterzeichnete Formular der Beklagten. Die Beklagte holte dort entsprechende Auskünfte ein und nahm zudem Einsicht in die Ermittlungsakte.
e) Leistungsentscheidung
Mit Schreiben vom 28.11.2023 lehnte die Beklagte die Leistung aus dem Versicherungsvertrag ab und begründet dies damit, dass der Vater des Klägers den zum Tod führenden Unfall in der Absicht herbeigeführt habe, sich se...