An das
Landgericht _________________________
In Sachen
_________________________ (Name der Klägerin)
– Klägerin –
gegen
Lebensversicherung AG, _________________________
– Beklagte –
erheben wir namens und in Vollmacht der Klägerin
Klage
wegen Leistung aus einer Lebensversicherung,
Streitwert: _________________________,
und beantragen die Anberaumung eines mündlichen Termins, in dem wir beantragen werden:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 250.000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
2. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten von _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen; |
3. |
die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits; |
4. |
für den Fall des Vorliegens der Voraussetzungen den Erlass eines Säumnisurteils gemäß § 331 ZPO und für den Fall des Anerkenntnisses den Erlass eines Anerkenntnisurteils gemäß § 307 ZPO; |
5. |
das Urteil notfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. |
Begründung:
1. Sachverhalt
a) Zusammenfassung
Die Beklagte ist ein Lebensversicherungsunternehmen, der am 3.6.2023 verstorbene _________________________ war Versicherungsnehmer und versicherte Person eines bei der Beklagten am 1.1.2020 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages.
Die Klägerin ist Witwe des Versicherungsnehmers und alleinig begünstigte Bezugsberechtigte aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag.
Die Klägerin verlangt mit der Klage im Wesentlichen die vertraglich vereinbarte Todesfall-Leistung aus diesem Versicherungsvertrag.
b) Vertragsschluss
Mit Antrag vom 12.12.2019 hatte der Versicherungsnehmer _________________________ den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit einer Todesfallsumme von 250.000 EUR bei der Beklagten beantragt.
Die Beklagte hat Annahme dieses Antrags mit der Übersendung des auf den 3.1.2020 datierenden Versicherungsscheins erklärt. Vereinbarter Versicherungsbeginn war der 1.1.2020. Der Versicherungsschein dokumentiert die Klägerin als Bezugsberechtigte.
|
Beweis: Kopie des Versicherungsscheins, Anlage K 2 |
Das Original des Versicherungsscheins befindet sich bei der Beklagten. Die in monatlicher Zahlweise vereinbarten Prämien wurden erstmals am 3.1.2020 und dann bis einschließlich August 2023 am jeweils dritten Werktag der folgenden Monate im Lastschriftverfahren abgerufen.
|
Beweis im Falle des Bestreitens: Vorlage Kontoauszug |
c) Versicherungsfall
Am 3.6.2023 verstarb der Ehemann der Klägerin. Todesursache war ein Herzinfarkt.
|
Beweis: Kopie der Todesurkunde, Anlage K 3 |
d) Meldung des Versicherungsfalls
Am 4.6.2023 informierte die Klägerin den Vertreter der Beklagten, den Zeugen _________________________, persönlich über den Tod des Versicherten. Der Zeuge übersandte der Klägerin anschließend ein Formular der Beklagten zur Beantragung der Leistung. Dieses Formular wurde von der Klägerin ausgefüllt und der Beklagten am 9.6.2023 übersandt.
Mit Schreiben vom 12.6.2023 bestätigte die Beklagte den Eingang des Leistungsantrags. Gleichfalls erhielt die Klägerin den Entwurf einer Erklärung, mit der sie um Zustimmung gebeten wurde, den Arzt, der den Tod festgestellt hatte, sowie den Hausarzt des Verstorbenen von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden.
Die Klägerin gab die Erklärung ab und übersandte das unterzeichnete Formular der Beklagten.
e) Leistungsentscheidung
Mit Schreiben vom 28.8.2023 lehnte die Beklagte die Leistung aus dem Versicherungsvertrag ab und begründet dies damit, dass der Verstorbene bei der Stellung des Antrages Krankheiten verschwiegen habe, nach denen sie ausdrücklich gefragt habe. Mit dem gleichen Schreiben erklärte die Beklagte den Rücktritt vom Versicherungsvertrag gemäß § 19 Abs. 2 VVG. Die Beklagte erklärte ebenfalls die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung.
|
Beweis: Schreiben der Beklagten vom 28.8.2023, Anlage K 4 |
Auch nach anwaltlicher Mahnung und Fristsetzung erfolgte keine Zahlung. Die Beklagte erklärte mit Schreiben vom 14.9.2023 vielmehr, dass sie nicht bereit sei, Leistungen zu erbringen.
|
Beweis: Schreiben der Beklagten vom 14.9.2023, Anlage K 5 |
f) Berechnung Klagebeträge
Der in der Hauptsache geltend gemachte Betrag ist die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung.
Der mit dem Antrag zu 2 geltend gemachte Betrag entspricht den dem Streitwert entsprechenden Gebühren nach RVG für die außergerichtliche Tätigkeit des Unterzeichners. Diese errechnen sich wie folgt: _________________________
2. Rechtliche Würdigung
a) Fehlerhafte Leistungsentscheidung
Die Entscheidung der Beklagten über die Verweigerung der vertraglichen Leistung ist fehlerhaft.
b) Richtige Beantwortung der Risikofragen
Der Verstorbene hatte die Risikofragen der Beklagten in dem Antrag nach seiner Ansicht richtig beantwortet.
Zwar ha...