A. Allgemeine Hinweise zu medizinischen Fragen
I. Vorbemerkungen
Rz. 1
Da eine unfallbedingte Gesundheitsschädigung zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört und unfallfremde Gesundheitsschädigungen z.B. bei den Ausschlüssen und der Mitwirkung eine entscheidende Rolle spielen, ist ein gewisses medizinisches Basiswissen erforderlich. Deshalb soll hier zu den in der privaten Unfallversicherung besonders relevanten medizinischen Bereichen ein Überblick gegeben werden. Erst wenn ein medizinisches Problem erkannt ist, kann man darauf angemessen reagieren. Oftmals reichen schon die hier enthaltenen Basisinformationen, um dem VN die Anspruchslage erläutern zu können. Bei einer Vielzahl von Mandaten kann so eine aufwendige Recherche in der medizinischen Fachliteratur erleichtert werden, möglicherweise in Einzelfällen auch ganz entfallen.
Hinweis
Hier geht es nicht um eine medizinwissenschaftliche Diskussion, sondern um die Schaffung eines Grundverständnisses für medizinische Laien, die für eine sachgerechte unfallversicherungsrechtliche Bearbeitung erforderlich ist. Deshalb wird in der Darstellung (bis auf wenige Ausnahmen) bewusst auf die konkrete Angabe der Fundstelle verzichtet, die zugrunde liegende Literatur wird jedoch genannt (siehe Rn 2).
II. Medizinische Fachliteratur
Rz. 2
Im Zeitalter des Internets ist es einfach, medizinische Informationen zu erlangen. Dieser Weg ist aber mit einem gewissen Risiko verbunden, denn als fachlicher Laie ist schlecht einzuschätzen, ob es sich um seriöse Beiträge handelt oder nicht. Verlässliche Fachinformationen sind nicht immer kostenfrei im Internet zugänglich und so sollte sich eine Recherche auf schulmedizinische und anerkannte Fachliteratur erstrecken. Einige Werke sollen hier beispielhaft genannt werden. Für die grundsätzlichen medizinischen Fragen sind oft auch Vorauflagen ausreichend.
Pschyrembel | Klinisches Wörterbuch, 262. Auflage 2010 |
Duden | Fachwörterbuch Medizin, 8. Auflage 2007 |
Bichler, Karl-Horst | Das urologische Gutachten, 2. Auflage 2004 |
Brandt, Thomas/Dichgans, Johannes | Therapie und Verlauf neurologischer Erkrankungen, 5. Auflage 2007 |
Feldmann, Harald | Das Gutachten des Hals-Nasen-Ohren-Arztes, 6. Auflage 2006 |
Habermeyer, Peter/Lichtenberg, Sven/Magosch, Petra | Schulterchirurgie, 4. Auflage 2010 |
Hausotter, Wolfgang | Begutachtung somatoformer und funktioneller Störungen, 2. Auflage 2004 |
Lachenmayr, Bernhard | Begutachtung in der Augenheilkunde, 1 Auflage 2008 |
Lehmann, Rolf/Ludolph, Elmar | Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung, 3. Auflage 2009 |
Ludolph, Elmar/Schürmann, Jürgen/Gaidzik, Peter (Hrsg.) | Kursbuch der ärztlichen Begutachtung, Loseblattsammlung (4 jährliche Ergänzungen) seit 2008 auch als CD-Rom Version erhältlich |
Mehrhoff, Friedrich/Muhr, Gert/Meindl, Renate Christiane | Unfallbegutachtung, 12. Auflage 2010 |
Mollowitz, Günter (Hrsg.) | Der Unfallmann, 12. Auflage 1998 |
Oschmann, Patrick/Kraiczy, Peter | Lyme-Borreliose und früsommer-Menengoenzephalitis, 1998 |
Perret, Wolfgang | Was der Arzt von der privaten Unfallversicherung wissen muss, 3. Auflage 1980 |
Rauschelbach, Heinz-Harro/Jochheim, Kurt-Alphons | Das neurologische Gutachten, 4. Auflage 2000 |
Rompe, Gerhard/Erlenkämper, Arnold/Schlitenwolf, Marcus/Hollo, Dierk F. | Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane, 5. Auflage 2009 |
Russe, Otto | Taschenbuch der Gelenkmessung mit Darstellung der Neutral-Null-Methode und SFTR-Notierung, 2. Auflage 1982 |
Satz, Norbert | Klinik der Lyme-Borreliose, 2006 |
Satz, Norbert | Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), 2006 |
Thomann, Klaus-Dieter | Der Personenschaden, 2007 |
Thomann, Klaus-Dieter/Schröter, Frank/Grosser, Volker | Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung, 2008 |
III. Einige Grundbegriffe
1. Befund
Rz. 3
Ein Befund ist eine Feststellung, also das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung.[1] Objektive Befunde sind z.B. Röntgenbefund, Laborbefund, EKG, Umfang von Extremitäten, Stabilität von Bandapparaten (teilweise), der Muskeltonus oder die Beschwielung der Hände. Sie lassen sich unabhängig von der Kooperation des Untersuchten und von seinen Angaben erheben.
So genannte semi-objektive Befunde sind der Bewegungsumfang und die Kraft.
Subjektive Befunde, die nur abhängig von der Kooperation und den Angaben des Untersuchten erhoben werden können, sind z.B. Beschwerden wie Schmerz, Schwindel, Übelkeit oder Ohrgeräusche.
Rz. 4
Befunde können auch wie folgt eingeteilt werden:
▪ | Spezifische Befunde lassen unmittelbar einen Rückschluss auf ihre Ursache zu, wie Blutzucker, Blutdruck, Prellmarke, Knochenbruch, Bänderriss. |
▪ | Unspezifisch Befunde lassen keinen direkten Rückschluss auf ihre Ursache zu, wie z.B. Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Muskeltonus oder Kapselschwellung. |
2. Diagnose
Rz. 5
Der Begriff Diagnose (griechisch "Unterscheidung") bezeichnet in der Medizin das Erkennen einer Krankheit aufgrund der durch Anamnese (Vorgeschichte), Beobachtung und Untersuchung festgestellten Krankheitszeichen und Befunde.[2]
"Pseudo-Diagnosen" als Kombination von vermutetem Verletzungsmechanismus und Schädigung sind weit verbreitet, wegen der enthaltenen Vermutung aber kritisch zu bewerten, z.B. Rotationstrauma des Knieg...
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