Rz. 68

Die Vergangenheitsanalyse des zu bewertenden Unternehmens dient als Grundlage für die Prognose künftiger Entwicklungen und für die Durchführung von Plausibilitätsüberlegungen der Planungsrechnung.[132] Zur Beurteilung der bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen in der Vergangenheit dienen insbesondere Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussrechnungen, Bilanzen und interne Ergebnisrechnungen.[133] Zudem können ggf. vorliegende Plan-/Ist-Abweichungen des Unternehmens sehr hilfreich sein, da sie einen guten Einblick in die Planungstreue des Unternehmens gewähren. Schwerpunkt der Analyse sollten dabei die Entwicklung der Umsätze und Kosten und daraus resultierend das Ergebnisniveau im Zeitablauf sein. Der Zeitraum der Vergangenheitsanalyse beträgt in der Praxis grundsätzlich etwa drei bis fünf Jahre. Idealerweise sollte im Rahmen der Vergangenheitsanalyse ein vollständiger Konjunkturzyklus betrachtet werden.[134] In der Vergangenheitsanalyse sollte der Blick jedoch nicht nur auf das Unternehmen gerichtet sein. Ebenfalls erforderlich ist die Kenntnis der Entwicklung der zentralen Märkte und Wettbewerber des Unternehmens.[135]

 

Rz. 69

Zur Verdeutlichung der wirksamen Erfolgsursachen der Vergangenheit sind die Vergangenheitsrechnungen zu bereinigen. Ziel ist die Ermittlung eines dem "normalen Geschäftsverlauf" entsprechenden Ergebnisses. Dieses kann dann als Grundlage für die Prognose oder Plausibilitätsüberlegung der künftigen Ergebnisse herangezogen werden.

Die Bereinigung der Vergangenheitsergebnisse sollte insbesondere folgende Punkte umfassen:

1. Bereinigung von Aufwendungen und Erträgen, die im Zusammenhang mit dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen stehen
2. Bereinigung aperiodischer und außerordentlicher Ergebniseffekte
3. Bereinigung von Ergebniseffekten, die auf Änderungen bei der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten zurückzuführen sind
4.

Bereinigung personenbezogener und sonstiger spezifischer Erfolgsfaktoren, wie bspw.

Ansatz eines angemessenen Unternehmerlohns
Bereinigung von Aufwendungen/Erträgen, die der privaten Sphäre zuzuordnen sind
Bereinigung nicht marktgerechter Konditionen, die aus dem Konzernverbund oder durch nahestehende Personen resultieren.
 

Rz. 70

Die Vergangenheitsanalyse dient jedoch nicht dazu, die in der Vergangenheit durchschnittlich erzielten Ergebnisse für die Zukunft fortzuschreiben. Auch eine sorgfältig durchgeführte Vergangenheitsanalyse kann die Schätzung der künftigen finanziellen Überschüsse nicht ersetzen. Die Ergebnisse der Vergangenheit können lediglich die Grundlage für die Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse bilden. Für deren Schätzung ist eine Analyse der erwarteten leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens unter Berücksichtigung der erwarteten Markt- und Umweltentwicklungen unabdingbar.[136]

[132] Vgl. IDW S 1 (2008), Rn 72.
[133] Vgl. IDW S 1 (2008), Rn 73.
[134] Vgl. Popp, Vergangenheits- und Lageanalyse, S. 193 f.
[135] Vgl. Ballwieser/Hachmeister, Unternehmensbewertung, S. 19.
[136] Vgl. IDW S 1 (2008), Rn 75.

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