Rz. 296

Muster 6.2: Rüge der sachlichen Unzuständigkeit in Amtshaftungssachen gem. § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG

 

Muster 6.2: Rüge der sachlichen Unzuständigkeit in Amtshaftungssachen gem. § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG

An das

Amtsgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

zeige ich an, dass der Beklagte vom Unterzeichner vertreten wird. Namens und in Vollmacht des Beklagten wird mitgeteilt, dass dieser sich gegen die Klage verteidigen will.

Vorab wird die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt. Die Klage richtet sich gegen

die Gemeinde _________________________
das Land _________________________
die Bundesrepublik Deutschland _________________________
_________________________

Der geltend gemachte Anspruch wird dabei aus § 839 BGB, Art. 34 GG mithin der behaupteten Verletzung einer Amtspflicht geltend gemacht.

Damit ist nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG die ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Landgerichte begründet. Auf die Höhe des Streitwertes kommt es nicht an.

Die bei dem angerufenen Amtsgericht eingelegte Klage ist mithin derzeit unzulässig.

Sofern der Kläger die Verweisung an das sachlich und örtlich zuständige Gericht beantragt, wird dem zugestimmt.

Es wird gebeten, für diesen Fall über die Verweisung nach § 281 Abs. 1 i.V.m. § 128 Abs. 4 ZPO im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung zu beschließen.

Schon jetzt wird beantragt,

 
  dem Kläger gem. § 281 Abs. 3 S. 2 ZPO die durch die notwendige Verweisung veranlassten Kosten aufzuerlegen.

Es wird davon ausgegangen, dass es bis zu einer Fristsetzung durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht keiner Vorlage einer Klageerwiderung bedarf.

Anderenfalls wird um einen ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis gebeten. Zugleich wird gebeten, die Klageerwiderungsfrist für diesen Fall

 
  um vier Wochen ab dem Zugang der gerichtlichen Mitteilung zu verlängern.

Nach erfolgter Verweisung wird der Beklagte sich in der Sache gegen mit der Klage geltend gemachten Anspruch verteidigen.

Rechtsanwalt

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