Rz. 130
Absolute Revisionsgründe sind:
▪ | vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (Nr. 1) |
▪ | Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters (Nr. 2) |
▪ | Versagung des rechtlichen Gehörs für einen Beteiligten (Nr. 3) |
▪ | mangelnde Vertretung (Nr. 4) |
▪ | fehlende Öffentlichkeit (Nr. 5) |
▪ | fehlende Gründe (Nr. 6). |
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