Rz. 130

Absolute Revisionsgründe sind:

vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (Nr. 1)
Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters (Nr. 2)
Versagung des rechtlichen Gehörs für einen Beteiligten (Nr. 3)
mangelnde Vertretung (Nr. 4)
fehlende Öffentlichkeit (Nr. 5)
fehlende Gründe (Nr. 6).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge