Rz. 140
▪ | Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier gilt § 133 VwGO) |
▪ | Für Gerichtskosten und Streitwertfestsetzung gelten die §§ 66 ff. GKG |
▪ | Für die RA-Vergütung hinsichtlich der Wertfestsetzung gelten §§ 32, 33 RVG |
▪ | Für die RA-Vergütung hinsichtlich der Vergütungsfestsetzung gelten §§ 11, 55, 56 RVG |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen