Rz. 238

Das Muster behandelt als Beispiel den Fall der Aufnahme des Verfahrens nach Aussetzung infolge des Todes einer Partei.
Bei Aufnahme des Rechtsstreits durch einen Erben auf Beklagtenseite ist § 780 ZPO zu beachten, wenn der aufnehmende Erbe eine Beschränkung der Erbenhaftung geltend machen will.

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