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Gerade in Verkehrssachen kann die Verteidigung nicht selten durch entsprechende Aktivitäten eine ansonsten sichere Verurteilung vermeiden. Hierzu bieten StPO und StGB insbesondere die nachfolgend aufgeführten Mittel, wobei dringend anzuraten ist, bereits bei der Staatsanwaltschaft entsprechend vorstellig zu werden.

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