Rz. 60
Sowohl Verkehrsregelungspflicht als auch die Verkehrssicherungspflicht sind zu beachten; bei Verstoß drohen Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze.[111]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen