Rz. 200

Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten

A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung

I. Strafverfahren

Klärung des Verfahrensstands
Beschleunigung des Verfahrens
Minimierung einer evtl. Sperrfrist
Einlassung vorlegen (wichtig: Die Beachtung der Auswirkungen der Einlassung für weitere Angelegenheiten, speziell Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen)
Einholung eines aktuellen Auszuges aus dem Fahreignungsregister
Überprüfung der eingetragenen Punkte in dem Fahreignungsregister
Wichtig: Löschungsmöglichkeiten beachten
Möglichkeit der Abkürzung einer evtl. Sperrfrist
Nutzung der Zeit des Entzuges für die Vorbereitung auf evtl. Begutachtung für Fahreignung (BfF)

II. OWi-Verfahren/Bußgeldverfahren

Ziel der Verteidigung: Verfahrenseinstellung oder Herabsetzung der Geldbuße, speziell unter 60 EUR (eintragungspflichtige Grenze), zwecks Vermeidung des Eintrages von Punkten in dem Fahreignungsregister
Vorlage der Einlassung
Bei – drohendem – Fahrverbot Prüfung der Möglichkeit der Ausnahme vom Regelfahrverbot
Zeitpunkt der evtl. Vollstreckung des Fahrverbots klären
Risiko des Übergangs in das Strafverfahren

B. Verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren

I. Erteilung/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ersterwerb
Besitzstand der früher erworbenen Fahrerlaubnis nach neuem Recht der Fahrerlaubnis
Entzug der Fahrerlaubnis
Einschränkungen der Fahrerlaubnis und Erteilung von Auflagen
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Probleme bei der Fahrerlaubnis auf Probe
Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar
Schriftliche Verwarnung
Entzug der Fahrerlaubnis
Speziell: Bei Nichtbefolgung von Anordnungen der Teilnahme an einem Aufbauseminar

II. Klärungen zur ausländischen Fahrerlaubnis

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ohne deutschen Wohnsitz
Inhaber einer EU- und EWR-Fahrerlaubnis bei deutschem Wohnsitz

Inhaber einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis

Prüfung der Geltung
Sonstige Aspekte zur Übersetzung etc.

III. Anordnungen bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl

Maßnahmen bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl

Schriftliche Ermahnung bei 4–5 Punkten
Schriftliche Verwarnung bei 6–7 Punkten

Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 oder mehr Punkten

  • Sofortige Vollziehung
  • Neue Fahrerlaubnis frühestens nach 6 Monaten, i.d.R. nach positiver "Begutachtung für die Fahreignung"
Möglichkeit des Abbaus des Punktekontos
Überprüfung, ob der Mandant in den letzten 5 Jahren an einem Fahreignungsseminar teilgenommen hat.
Überprüfung der Möglichkeit der Punktereduzierung gem. § 4 Abs. 6 StVG durch fehlende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 StVG bzw. nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 StVG

C. Entzug der Fahrerlaubnis, verbunden i.d.R. mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

I. Bei Fahrerlaubnis auf Probe (siehe vorstehend B. I.)

II. Bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl (siehe oben vorstehend B. III.)

III. Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren bei Ungeeignetheit

IV. Alkoholproblematik

V. Drogenproblematik/Medikamentenmissbrauch

D. Die Fahrerlaubnis, mögliche Einschränkungen oder Auflagen

E. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

I. Ohne Begutachtung für Fahreignung (BfF)

II. Mit – erwarteter – Begutachtung für Fahreignung

III. Beratung zur möglichen Begutachtung

IV. Hinweise für die Möglichkeit der Vorbereitung

F. Ablehnung der (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis

I. Bei negativem Gutachten

II. (Keine) Vorlage des Gutachtens bei der Fahrerlaubnisbehörde

III. Konsequenzen aus negativem Gutachten

IV. (Weitere) Vorbereitung für erneute Begutachtung

G. Das verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsmittelverfahren

I. Verwaltungsverfahren

Widerspruchsverfahren gegen Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde

II. Das gerichtliche Verfahren

Klage zum Verwaltungsgericht

Anfechtungsklage
Untätigkeitsklage
Feststellungsklage
Vorgehen gegen Anordnung der sofortigen Vollziehung

H. Beratung von Mandanten zu Problemen im Bereich der Fahrerlaubnis und Empfehlung von Therapien

I. Mögliche Beratung des Mandanten

Beratung von Mandanten mit Alkoholproblem

Empfehlung von Therapiemöglichkeiten, einschließlich ärztlicher Betreuung durch den behandelnden Arzt (Überprüfung der Leberwerte)

Beratung von Mandanten mit Drogenproblem
Beratung von Mandanten mit Neigung zu Medikamentenmissbrauch

Beratung von Mandanten mit körperlichen Behinderungen

Sehstörungen
Sonstige körperliche Gebrechen
Minderung der psychisch-funktionalen Leistungsfähigkeit älterer Kraftfahrer

II. Speziell: Therapiemöglichkeiten

Teilnahme an Selbsthilfegruppe
Empfehlung von Entziehungskuren
Empfehlung von Therapien für drogenabhängige Betroffene

I. Kosten des Führerscheinverfahrens sowie Beratungs- und Prozesskostenhilfe

I. Kosten des Verwaltungsverfahrens

II. Kosten für Maßnahmen (Aufbauseminar, Therapie)

III. Gerichtskosten im ve...

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