Rz. 23

Entsprechend der Tabelle 1 zu der lfd. Nr. 11 des Bußgeldkatalogs (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) führen folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen zu folgenden Sanktionen:[29]

 

c) andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Motorräder)

    Regelsatz in EUR bei Begehung
Lfd. Nr.

Überschreitung

in km/h
Innerhalb außerhalb
geschlossener Ortschaften

11.3.1

11.3.2

11.3.3

bis 10

11–15

16–20

15 (0 Punkte)

25 (0 Punkte)

35 (0 Punkte)

10 (0 Punkte)

20 (0 Punkte)

30 (0 Punkte)

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

 
    Regelsatz in EUR bei Begehung Fahrverbot in Monaten bei Begehung Punkte
Lfd. Nr.

Überschreitung

in km/h
innerhalb außerhalb innerhalb außerhalb
geschlossener Ortschaften geschlossener Ortschaften

11.3.4

11.3.5

11.3.6

21–25

26–30

31–40

80

100

160

70

80

120

1 Monat

1

1

2

(nur innerhalb geschlossener Ortschaften)

1

(nur außerhalb geschlossener Ortschaften)

11.3.7

11.3.8

11.3.9

11.3.10

41–50

51–60

61–70

über 70

200

280

480

680

160

240

440

600

1 Monat

2 Monate

3 Monate

3 Monate

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

2

2

2

2
[29] Bode, Bußgeldkatalog, S. 113.

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