Rz. 337

Muster 5.46: Anregung, vom persönlichen Erscheinen zu entbinden (Textbaustein)

 

Muster 5.46: Anregung, vom persönlichen Erscheinen zu entbinden (Textbaustein)

Es wird beantragt, die Klägerin oder einen ihrer Vertreter vom persönlichen Erscheinen zu entbinden.

Ein persönliches Erscheinen der Klägerin oder eines Vertreters ist dieser wegen der großen Entfernung zum Prozessort nicht zumutbar. Die Klägerin wird daher den Prozessbevollmächtigten gem. § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO entsprechend informieren und bevollmächtigen.

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