Rz. 328

Muster 5.37: Positive Feststellungsklage

 

Muster 5.37: Positive Feststellungsklage

An das

Landgericht _________________________

_________________________

Klage

des _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

die A-Versicherungs-AG, _________________________, vertreten durch den Vorstand _________________________, daselbst,

– Beklagte –

wegen: Feststellung[340]

Streitwert: vorläufig _________________________ EUR

Namens und im Auftrag des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,

 
  1. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die dem Kläger aus dem Verkehrsunfall mit dem Versicherungsnehmer _________________________ der Beklagten am _________________________ in _________________________ entstanden sind bzw. noch entstehen werden, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder einen Dritten übergegangen ist;
  2. der Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen;
  3. gegen die Beklagte im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen;
  4. gegen die Beklagte im Fall des § 307 ZPO Anerkenntnis- oder Teilanerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen.

Begründung:

Der Kläger macht gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherung Ansprüche wegen ihm zukünftig entstehender, derzeit noch nicht bezifferbarer Schäden geltend.

Der Kläger erlitt am _________________________ einen Verkehrsunfall, der durch das alleinige Verschulden des Versicherungsnehmers _________________________ der Beklagten verursacht wurde.

_________________________ [näher ausführen]

Die Verursachung durch den Versicherungsnehmer der Beklagten und die Eintrittspflicht der Beklagten sind unstreitig.

Die Beklagte hat die dem Kläger entstandenen bisher bezifferbaren Schäden bereits vollständig ausgeglichen.

Der Kläger befindet sich jedoch aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen noch in einer Rehabilitationsmaßnahme. Es ist derzeit noch nicht abzusehen, welche langfristigen Dauerbeeinträchtigungen der Kläger von dem Unfall davontragen wird und wie sich dies auf seinen beruflichen Werdegang auswirkt.

Der Übertragung des Rechtsstreites auf den Einzelrichter stehen keine Bedenken entgegen.

_________________________ EUR Gerichtskostenvorschuss sind per Gerichtkostenstempler beigefügt.

Einfache und beglaubigte Abschriften anbei.

Rechtsanwalt

[340] Vgl. oben Rdn 174 ff.

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