Rz. 326

Muster 5.35: Stufenklage

 

Muster 5.35: Stufenklage

An das

Landgericht _________________________

– Kammer für Handelssachen –

_________________________

Klage

des _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

_________________________

– Beklagter –

wegen: Auskunft

Streitwert: vorläufig 20.000,00 EUR

Erheben wir Klage mit dem Antrag,[338]

 
  1. den Beklagten zu verurteilen, Auskunft über die von ihm im Namen der ehemals unter der Firma Müller & Meyer handelnden Handelsgesellschaft abgeschlossene Geschäfte und vereinnahmten Gelder zu geben;
  2. eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen und das sich hieraus ergebende Auseinandersetzungsguthaben an den Kläger auszuzahlen;[339]
  3. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen;
  4. gegen den Beklagten im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen;
  5. gegen den Beklagten im Fall des § 307 ZPO Anerkenntnis- oder Teilanerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen;
  6. dem Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zu erteilen;
  7. den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils zu bescheinigen.

Begründung:

Die Parteien waren zu gleichen Teilen Gesellschafter der ehemals unter der Firma Mayer und Müller betriebenen OHG.

Am 12.2.2017 erlitt der Kläger einen Herzinfarkt. Er musste sich in der Folge zunächst in stationäre Krankenhausbehandlung und anschließend in eine Rehabilitationsmaßnahme begeben. Diese zog sich wegen verschiedener Komplikationen bis in den Oktober 2017 hin.

Auch nach Rückkehr aus der Rehabilitation war der Kläger krankheitsbedingt nicht in der Lage, die Geschäftsführung der Gesellschaft wieder aufzunehmen.

Mit Schreiben vom 25.6.2017 – dem Kläger zugestellt am 27.6.2017 – kündigte der Beklagte die Gesellschaft.

 
  Beweis: Vorlage des Kündigungsschreibens vom 25.6.2017 als Anlage K1

Der Beklagte hatte seit der Erkrankung des Klägers die Geschäfte der Gesellschaft alleine weitergeführt und hierbei auch der Gesellschaft zustehende Forderungen eingezogen. Er verweigert dem Kläger die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher.

Der Beklagte wurde durch Anwaltschreiben vom 3.7.2017 aufgefordert, entsprechende Auskunft zu erteilen, eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen und das sich hieraus ergebende Auseinandersetzungsguthaben an den Kläger auszuzahlen.

 
  Beweis: Vorlage des Schreibens der Rechtsanwälte _________________________ vom 3.7.2017 als Anlage K2

Da der Beklagte hierauf nicht reagierte, ist nunmehr Klage geboten.

_________________________ EUR Gerichtskostenvorschuss per Gerichtskostenstempler anbei.

Einfache und beglaubigte Abschriften anbei.

Rechtsanwalt

[338] Vgl. oben Rdn 167 ff.
[339] Vgl. § 254 ZPO.

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