Rz. 319
Muster 5.28: Klage auf Unterlassung
Muster 5.28: Klage auf Unterlassung
An das
Amtsgericht _________________________[323]
_________________________
Klage
des _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
Frau _________________________
– Beklagte –
wegen: Unterlassung der vertragswidrigen Nutzung von Wohnraum.
Namens des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,
1. | die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, in der von ihr angemieteten Wohnung Kölnstraße 20, Bonn ein Reisebüro zu betreiben;[324] | |
2. | der Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten im Einzelfall anzudrohen;[325] | |
3. | der Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen; | |
4. | gegen den Beklagten im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen. | |
5. | gegen den Beklagten im Fall des § 307 ZPO Anerkenntnis- oder Teilanerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen. |
Begründung:
Der Kläger ist Eigentümer und Vermieter der in dem Hause _________________________straße _________________________, Hochparterre, belegenen Räume. Aufgrund der Teilungsanordnung ist für diese Räume lediglich eine Nutzung zu Wohnzwecken zulässig. Mit Mietvertrag vom _________________________ mietete die Beklagte die streitgegenständlichen Räume als Wohnung an.
Beweis: | Vorlage des Mietvertrages vom _________________________ als Anlage K1 |
Der Kläger wurde jedoch von verschiedenen Miteigentümern darauf hingewiesen, dass die Beklagte in den von ihr zu Wohnzwecken angemieteten Räume zwischenzeitlich ein Reisebüro mit erheblichem Publikumsverkehr betreibe.
Der Kläger wurde von der Wohnungseigentümerversammlung aufgefordert, die Nutzung der angemieteten Wohnung zu Gewerbezwecken zu unterbinden. Der Kläger hat die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert, den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache abzustellen.
Beweis: | Vorlage des Anwaltsschreibens vom _________________________ als Anlage K2 |
Da die Beklagte nicht reagierte, ist Klage geboten. Der Anspruch auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauches ergibt sich aus der im Mietvertrag enthaltenen Zweckbestimmung in Verbindung mit § 542 BGB.
_________________________ EUR Gerichtskostenvorschuss per Gerichtskostenstempler anbei.
Einfache und beglaubigte Abschriften anbei.
Rechtsanwalt
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