Rz. 162

Der Kläger kann auch nur bestimmte Teile der ihm zustehenden Ansprüche geltend machen. Eine nur teilweise Geltendmachung von Ansprüchen kann sich anbieten, um das Prozesskostenrisiko gering zu halten und Kosten zu sparen, oder wenn an der Liquidität des Beklagten Zweifel bestehen.[196]

 

Rz. 163

Ebenfalls durch eine Teilklage kann erreicht werden, dass der Prozess u.U. beim Amtsgericht zu führen ist und der Kläger damit ohne Anwalt prozessieren kann.

 

Rz. 164

Bei der Teilklage ist zu beachten, dass die Verjährung nur hinsichtlich des eingeklagten Teilbetrages gehemmt wird, nicht jedoch bezüglich des weitergehenden Anspruches.[197] Wenn sich der geltend gemachte Anspruch aus mehreren Forderungen zusammensetzt, ist genau zu bestimmen, wie sich der eingeklagte Teilbetrag berechnet. Es sollte in der Klage deutlich gemacht werden, dass nur ein Teilanspruch geltend gemacht wird, sowie die Gründe, die den Kläger veranlassen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Wird nur ein Teilanspruch geltend gemacht, ohne dies kenntlich zu machen (sog. verdeckte Teilklage), kann eine nachfolgende Klage wegen des Rechtsanspruches bereits aus Rechtskraftgründen unzulässig sein.[198] Eine Teilklage, mit der mehrere prozessual selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nur, wenn der Kläger die Reihenfolge angibt, in der das Gericht seine Ansprüche prüfen soll,[199] andernfalls lassen sich der Streitgegenstand und damit die materielle Rechtskraft nicht bestimmen.

 

Rz. 165

 

Formulierungsbeispiel

"Geltend gemacht werden die Ansprüche in folgender Reihenfolge – jeweils zu (...)."

oder:

"Der Kläger stellt die geltend gemachten Ansprüche in folgender Reihenfolge – jeweils zu (...) – zur Prüfung: (...)."

 

Rz. 166

 

Hinweis

Bei Erhebung einer Teilklage muss der Kläger damit rechnen, dass der Beklagte mit einer negativen Feststellungs(-wider-)klage antwortet. In diesem Fall kann der Kläger der Feststellungswiderklage durch eine Klageerhöhung das für die Widerklage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis entziehen. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann zu beachten, wenn durch die Feststellungswiderklage Dritte in den Rechtsstreit einbezogen werden, die der Kläger als Zeuge benannt hat.

[196] S. Muster Rdn 326.
[197] Vgl. BGH NJW 1988, 1854; 2002, 2167.
[198] Vgl. BGH NJW 1994, 3156; 1997, 1590.
[199] Vgl. BGH NJW 2000, 3718.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge