Rz. 115
Der Versicherungsinhalt bestimmt sich im Übrigen insbesondere auch nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die AKB 2015 (Musterbedingungen des GDV Stand 17.4.2024), die aus den Teilen A bis L bestehen und zudem sechs Anhänge umfassen.
Rz. 116
Teil A der AKB 2015 verhält sich über allgemeine für die Kfz-Versicherung spezifische Regelungen und unterteilt sich wiederum in vier Abschnitte. A 1 betrifft Besonderes zur Kraftfahrthaftpflichtversicherung. A 2 bis A 4 regeln die Kaskoversicherung (vgl. § 4 Rdn 186 ff.), den Autoschutzbrief und die Kraftfahrtunfallversicherung (vgl. § 6 Rdn 536).
Rz. 117
Während Teil B den Vertragsbeginn und die vorläufige Deckung regelt, bestimmt Teil C VVG-basierendes zur Beitragszahlung. Teil D und E normieren die Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeuges und im Schadensfall. Die Rechte und Pflichten Mitversicherter finden sich in Teil F. Teil G äußert sich zur Vertragslaufzeit. Außerbetriebsetzung und Sonderkennzeichen sind in Teil H verfasst. Teil I beschreibt das Schadensfreiheitssystem. Die Teile J und K regeln Fälle der Beitragsänderung. Schließlich enthält Teil L Hinweise zu Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsständen.
Rz. 118
Abschließend finden sich diverse Anhänge, so z.B. Tabellen zum Schadensfreiheitssystem und zu den Typenklassen der Fahrzeuge.
Rz. 119
Versicherungsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und damit anhand der §§ 305 ff. BGB inhaltlich überprüfbar. Sie sind nicht gesetzesähnlich sondern so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sachzusammenhanges verstehen muss.