Rz. 152
Der Versicherungsnehmer muss einen Verkehrsunfall mit dem versicherten Pkw seinem Kraftfahrthaftpflichtversicherer unverzüglichmelden. Dies kann er selbst oder auch über den Rechtsanwalt tun, der ihn z.B. bei der Geltendmachung eigener unfallbedingter Ansprüche gegen den Unfallgegner vertritt (zu den Rechtsanwaltsgebühren vgl. Rn 142). Die Korrespondenz über den Anwalt ist sinnvoll, um gerade bei strittigen Haftungsfragen den eigenen Kraftfahrthaftpflichtversicherer über die Maßnahmen gegenüber dem Versicherer des anderen Unfallbeteiligten zu informieren.
Rz. 153
Aufgrund des Regulierungsermessens (vgl. Rn 132) hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch darauf, an der Entscheidung seines Kraftfahrthaftpflichtversicherers über die Ansprüche des Unfallgegners mitzureden. Allerdings kann er anregen, dass der Versicherer ihn informiert und dessen Schadensbearbeitung argumentativ beeinflussen.
Rz. 154
Muster 5.13: Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen eigenen Kraftfahrthaftpflichtversicherer
Muster 5.13: Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen eigenen Kraftfahrthaftpflichtversicherer
An die
_________________________ Versicherungs-AG
_________________________
Versicherungsnummer: _________________________;
Versicherter Pkw: _________________________; Schaden vom _________________________ in _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten Ihre Versicherungsnehmerin,
Frau _________________________
anlässlich eines Verkehrsunfalles vom _________________________ bei der Geltendmachung eigener Schäden gegenüber der Unfallverursacherin und ihrem Kraftfahrthaftpflichtversicherer. Unsere Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich. Für Ihre Versicherungsnehmerin melden wir folgenden Schaden, für den allerdings die andere Unfallbeteiligte allein verantwortlich ist:
Am Unfalltag befuhr unsere Mandantin mit ihrem VW Golf (amtliches Kennz.: _________________________) die _________________________ Straße in _________________________. An der Kreuzung _________________________ wechselte die vor ihr fahrende
Frau _________________________ mit ihrem VW Polo (amtliches Kennz.: _________________________)
plötzlich von der rechten Fahrspur in die Fahrspur unserer Mandantin. Frau _________________________ bremste trotz noch Grün zeigender Lichtzeichenanlage und ohne erkennbaren Grund ihren Pkw zum Stillstand ab. Dies kann
Herr _________________________, _________________________, (Name, Adresse)
bestätigen. Herr _________________________ befand sich mit seinem Kfz auf der benachbarten Fahrspur. Der Unfall ist bei der
Polizeidirektion _________________________ unter der Vorgangsnummer _________________________
registriert. Gegen Erstattung der üblichen Gebühren holen wir gerne für Sie einen Aktenauszug ein. Wir gehen aufgrund des Spurwechsels von einer Alleinhaftung Frau _________________________ aus und bitten Sie, vorher mit uns Rücksprache zu nehmen, falls Frau _________________________ unfallbedingt Ansprüche bei Ihnen erhebt und Sie eine von der Haftungsablehnung abweichenden Regulierungsentscheidung zu treffen beabsichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Rechtsanwalt
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