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Die "Shared Space"-Idee der stärkeren Durchmischung der Verkehrsarten ist grundsätzlich nicht neu. Sie setzt die Debatten um die Verkehrssicherheit, das Miteinander im Straßenverkehr und vor allem auch um Zulässigkeit und Grenzen der Verkehrsberuhigung fort. "Shared Space" ist keine verkehrsrechtliche Anordnung, sondern vielmehr ein Planungsansatz. Die vorhandenen Instrumente der geltenden StVO und ihrer VwV bieten verschiedene Möglichkeiten zur StVO-konformen Umsetzung[70] des "Shared Space"-Gedankens. Verbunden mit einer Beschilderung sind immer auch Umgestaltungen durch bauliche Maßnahmen (z.B. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung) nötig, um die Einheit von Planung, Bau und Betrieb zu gewährleisten.[71]
▪ | Bauplanungsrecht
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▪ | Straßenrecht (Verkehrsflächen können straßenrechtlich für den Mischverkehr gewidmet werden) | ||||||||||||||||
▪ | Straßenverkehrsrecht
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Die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten bieten Handhabe, um Shared Spaces einzurichten.[75]
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