Rz. 15

 
Gegenstand Rn

Einstellung OWi-Verfahren,

speziell nach vorangegangenem Ermittlungsverfahren
(siehe Rn  113)
Bußgeldbescheid  

kein Einspruch

Rücknahme Einspruch

(siehe Rn  114)

(siehe Rn  115)
Kein Einspruch/Rücknahme Einspruch, speziell bei Führerscheinmaßnahme/Fahrverbot*  
Bußgeldbescheid mit Fahrverbot – nicht belegt – (siehe Rn  116)
OWi-Verfahren/Beschlussentscheidung  
bei Bußgeldbescheid (siehe Rn  117)
Ablehnung Wiedereinsetzung (siehe Rn  118)
*Ggf. individuell eine Erhöhung der Gebühr begründen i.S.v. § 14 RVG.

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