a) Erledigung ohne Hauptverhandlung

 

Rz. 15

 
Gegenstand Rn

Einstellung OWi-Verfahren,

speziell nach vorangegangenem Ermittlungsverfahren
(siehe Rn  113)
Bußgeldbescheid  

kein Einspruch

Rücknahme Einspruch

(siehe Rn  114)

(siehe Rn  115)
Kein Einspruch/Rücknahme Einspruch, speziell bei Führerscheinmaßnahme/Fahrverbot*  
Bußgeldbescheid mit Fahrverbot – nicht belegt – (siehe Rn  116)
OWi-Verfahren/Beschlussentscheidung  
bei Bußgeldbescheid (siehe Rn  117)
Ablehnung Wiedereinsetzung (siehe Rn  118)
*Ggf. individuell eine Erhöhung der Gebühr begründen i.S.v. § 14 RVG.

b) Erledigung mit Hauptverhandlung

 

Rz. 16

 
Gegenstand Rn
Einstellung OWi-Verfahren allgemein (siehe Rn  119)
Freispruch OWi-Verfahren  

1. Instanz

Zulassung Rechtsbeschwerde

(siehe Rn  120)

(siehe Rn  121)
Verurteilung OWi-Verfahren mit Fahrverbot  

rechtskräftig, 1. Instanz

Rechtsbeschwerde, 2. Instanz

(siehe Rn  122)

(siehe Rn  123)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge