Rz. 337

Profiling ist eng mit dem Themenkomplex des sog. "Big Data" verknüpft. Der Begriff[403] ist für sich genommen inhaltlich unscharf und kann neben einer Datenmenge,[404] "die zu groß, zu komplex, zu schnelllebig und/oder zu schwach strukturiert sind, um sie mit manuellen und herkömmlichen Methoden der Datenverarbeitung auszuwerten“[405] auch "deren Analyse und Auswertung""[406] umfassen. Im Zusammenhang mit dem "Profiling" ist "Big Data" vor allem im letzteren Sinne[407] von Bedeutung, soweit hierfür personenbezogene Daten eingesetzt werden[408] und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen im Hinblick auf den Betroffenen im Einzelfall Verwendung finden und/oder finden sollen.

 

Rz. 338

Ein anschauliches Praxisbeispiel einer Big Data Analyse im Anwendungsbereich des Art. 22 Abs. 1 DSGVO beschreibt Christl[409] unter Verweis auf einen Beitrag in der New York Times[410] aus dem Jahre 2012. Eine US-Supermarktkette hatte den Versuch unternommen, schwangere Kundinnen anhand ihres Einkaufsverhaltens zu identifizieren, um gezielt individuelle Werbung für Babybedarf und solche Produkte zu unterbreiten, von denen die Supermarktkette annahm, dass sie gerade kurz vor oder nach der Geburt von Müttern regelmäßig erworben werden. Hierzu hatte der Supermarktbetreiber allen Kundinnen eine Identifikationsnummer zugewiesen, sobald sie – wie auch immer mit ihm in Kontakt traten. Über die ID wurden alle Einkäufe und Interaktionen protokolliert und mit zugekauften Informationen angereichert.

 

Rz. 339

Christl[411] verweist außerdem auf eine US-Studie, die gezeigt hat, dass die Analyse von Facebook-Likes sichere Rückschlüsse auf die ethnische Zugehörigkeit, die politische Einstellung, die Religion, den Beziehungsstatus, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und/oder den Nikotin-, Alkohol und Drogenkonsum“ einer identifizierbarer natürlicher Person ermöglicht.[412] Dass auch derartige Analysen in Entscheidungen münden können, die gegenüber einem Betroffenen rechtliche Wirkung entfalten[413] oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, steht außer Frage.

 

Rz. 340

Soweit Big Data Analysen[414] der vorstehenden Art im Zusammenhang mit einer konkreten Entscheidungsfindung erfolgen, ist der Anwendungsbereich des Art. 22 DSGVO grundsätzlich eröffnet.

[403] Hierzu DATENSCHUTZSTELLE FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN, Richtlinie Big Data, 2015, abrufbar unter: http://www.llv.li/files/dss/pdf-llv-dss-richtlinie-big-data.pdf; siehe auch Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, Nr. 37/13 v. 6.11.2013, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/blob/194790/c44371b1c740987a7f6fa74c06f518c8/big_data-data.pdf; Art. 29-Datenschutzgruppe, Erklärung der nach Artikel 29 eingesetzten Datenschutzgruppe über die Auswirkungen der Entwicklung von Big-Data-Technologien auf den Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in der EU v. 16.11.2014, WP 221, S. 3, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2014/wp221_de.pdf; Arbeitspapier zu Big Data und Datenschutz – Bedrohung der Grundsätze des Datenschutzes in Zeiten von Big-Data-Analysen, 2014, abrufbar unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Sachthemen/BerlinGroup/55_DigData.pdf;jsessionid=41951AC82E69646A01E3D30FAB7879DE.2_cid319?__blob=publicationFile&v=1.
[404] Unterschiedlichster, meist auch ungeordneter Daten.
[405] Https://de.wikipedia.org/wiki/Big_Data.
[406] Christl: Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag, November 2014, S. 12, abrufbar unter: http://crackedlabs.org/dl/Studie_Digitale_Ueberwachung.pdf; aktuell beispielsweise auch Culik/Döpke, ZD 2017, 266, 267; Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse e.V., GoBD, RDV 2016, 106; bitkom, Leitlinien für den BIG Data Einsatz, 2015, abrufbar unter: https://www.bitkom.org/noindex/Publikationen/2015/Leitfaden/LF-Leitlinien-fuer-den-Big-Data-Einsatz/150901-Bitkom-Positionspapier-Big-Data-Leitlinien.pdf.
[407] Bspw. in Form des "Data Mining". Nach Gandy, Data Mining, Surveillance, and Discrimination in the Post-9/11 Environment. in: Haggerty/Ericson(Hrsg.), The New Politics of Surveillance and Visibility, 2006, bezeichnet dies einen, in dem versucht wird, Rohdaten in Information zu transformieren, die für strategische Zwecke genutzt werden können. Wikipedia definiert den Begriff wie folgt: "Unter"Data Miningversteht man die systematische Anwendung statistischer [computergestützter] Methoden auf große Datenbestände (insbesondere "Big Data" bzw. Massendaten) mit dem Ziel, neue Querverbindungen und Trends zu erkennen.“, https://de.wikipedia.org/wiki/Data-Mining.
[408] Zu den Einsatzmöglichkeiten ohne Personenbezug die Darstellungen im Arbeitspapier zu Big Data und Datenschutz – Bedrohung der Grundsätze des Datenschutzes in Zeiten von Big-Data-Analysen, 2014, S. 3, Ziffer 7, abrufbar unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Sachthemen/BerlinGroup/55_DigData.pdf;jse...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge