Rz. 349

Alternativ zu Beantragung des der Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids mithilfe des amtlichen Formulars besteht die Möglichkeit – für Rechtsanwälte oder registrierte Inkassodienstleister auch die Verpflichtung – der Antragstellung im Wege des elektronischen Datenaustauschs (Online) über ca. 25 Fachsoftwareprogrammen (Übersicht unter www.mahnverfahren-aktuell.de) oder als Online-Mahnantrag in der Form des Barcodeausdrucks oder per Onlineversand über das Internetportal www.online-mahnantrag.de.

Auch bei den Folgeanträgen führt der Online-Mahnantrag den Antragsteller oder Prozessbevollmächtigten über eine Vielzahl von Masken durch die notwendigen Angaben eines Neuzustellungsantrags.

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