Rz. 346

 

Rz. 347

Alternativ zur Erklärung des Widerspruchs mit Hilfe des amtlichen Formulars besteht die Möglichkeit – für Rechtsanwälte oder registrierte Inkassodienstleister ab dem 1.1.2020 auch die Verpflichtung – der Antragstellung in nur maschinell lesbarer Form, d.h. über ca. 25 Fachsoftwareprogrammen (Übersicht unter www.mahnverfahren-aktuell.de) oder als Online-Mahnantrag in der Form des Barcodeausdrucks oder per Onlineversand über das Internetportal www.online-mahnantrag.de.

Auch beim Widerspruch führt der Online-Mahnantrag den Antragsgegner oder seinen Prozessbevollmächtigten über eine Vielzahl von Masken durch die notwendigen Angaben eines Widerspruchs.

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