Rz. 245

Für die Wertermittlung eines Vermögensgegenstandes kann bei vereinfachter Darstellung grundsätzlich auf die folgenden drei Formen der Wertermittlung abgestellt werden:

Veräußerung
Wiederbeschaffung
Ertrag
 

Rz. 246

Dabei ist für die Wertermittlung die vorstehende Reihenfolge zu beachten. So ist in Regel vom zuerst genannten Veräußerungserlös auszugehen, wobei allerdings meist in nahem zeitlichem Abstand zum Stichtag des Zugewinnausgleichs keine Veräußerung stattfindet. Nur bei einem sogenannten "stichtagsnahen Veräußerungspreis"[351] ist der Wertansatz des Veräußerungspreises von Bedeutung.

Wenn der Veräußerungserlös als Wertermittlung mangels Stichtagsnähe somit nicht in Betracht kommt, ist der Wiederbeschaffungspreis anzusetzen. Und wenn der Wert des Vermögensgegenstandes in seiner weiteren Nutzung besteht, ist der Ertragswert maßgeblich. Zudem besteht auch noch die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Bildung eines Mittelwertes zu kombinieren.

 

Rz. 247

Unter die drei Grundformen lassen sich die folgenden Wertbegriffe in tabellarischer Systematik[352] ordnen:

Wertbegriffe

 
Veräußerungswert   Wiederbeschaffungswert   Ertragswert
Verkaufspreis   Anschaffungswert   Nutzungswert
Liquidationswert   Reproduktionswert    
Zerschlagungswert    Substanzwert    
    Sachwert     
Goodwill: immanent   Goodwill: kumulativ   Goodwill: immanent
      Mittelwert  
 

Rz. 248

Die nachfolgende alphabetische Übersicht (Bewertungs–ABC) über einzelne Bewertungsbegriffe mag dem Rechtsanwalt eine gewisse Hilfestellung innerhalb der verschiedenen Methoden der Wertermittlung bieten:

Anschaffungswert

Der Anschaffungswert richtet sich grundsätzlich nach dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen, gebrauchten Vermögensgegenstandes am maßgeblichen Bewertungsstichtag. Wenn der zu bewertende Vermögensgegenstand nicht wiederbeschafft werden kann, da es hierfür mangels ausreichender Nachfrage keinen Markt gibt, kann der Wert durch Abschreibung aus dem Neupreis entwickelt werden.[353] Ist auch diese Ableitung nicht möglich, sind Gebrauchtmarktpreise ähnlicher Objekte heranzuziehen.[354]

Ertragswert

Der Ertragswert ist maßgeblich, wenn der Vermögensgegenstand, insbesondere ein Unternehmen, fortgeführt werden soll. Denn der in ihm verkörperte Wert der Chance auf künftige Nutzung sowie künftigen Ertrag ist für einen Käufer in der Regel das entscheidende Kriterium.[355] Dabei wird durch den zukünftigen Ertrag eines Unternehmens der Wert ermittelt, den ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde.[356] Dieser vergleicht die Rendite aus dem Unternehmen mit der Alternative einer anderen rentablen Geldanlage, wonach der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen Wert ist.[357]

Der Ertragswert wird bestimmt durch die erwarteten Zukunftserträge und durch einen Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Sofern die künftige Ertragsperiode unbefristet ist, geschieht die Kapitalisierung der zukünftigen Erträge nach der Formel für die ewige Rente.[358] Die Prognose der zukünftigen Erträge baut in der Regel auf den Werten der Vergangenheit unter der Annahme auf, dass die Entwicklung in der Zukunft in gleicher Weise verläuft.[359] Die Erträge aus der Vergangenheit sind jedoch nur ein Indikator unter vielen für die zukünftige Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens.

Für die Wertermittlung ist der Ertragswert immer dann entscheidend, wenn das Unternehmen nicht mit dem derzeitigen Inhaber "steht und fällt", sondern es unabhängig davon, wer es leitet, Aussichten auf Ertrag in der Zukunft hat.[360]

Firmen- oder Geschäftswert ("Goodwill")

Der Geschäfts-und Firmenwert wird auch als innerer, ideeller Wert oder Goodwill bezeichnet. Dabei handelt es sich um den über den Sachwert eines Unternehmens hinausgehenden eigenen Wert.[361] Der Goodwill gründet sich auf immaterielle Faktoren wie Ruf und Ansehen eines Unternehmens, günstigen Standort, Kundenstamm und ähnliche Faktoren; auch die Konkurrenzsituation, Umsatzvolumen und -struktur, besondere Beziehungen und Mitarbeiterstamm begründen und beeinflussen ihn.[362] Der Goodwill berechnet sich dementsprechend aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis für ein Unternehmen und dem Substanzwert. Das bedeutet, dass der Goodwill als diejenige Summe bezeichnet werden kann, um die der Kaufpreis den eigentlichen Substanzwert eines Unternehmens übersteigt.

Ein Goodwill darf aber nur dann angesetzt werden, wenn Vorteile wie ein bereits fester Kundenstamm die Annahme besonderer Gewinnerwartungen und einen damit über den reinen Sachwert hinausgehenden Wert rechtfertigen. Ein potentieller Erwerber zahlt nämlich mit dem Goodwill die Chance, eine bereits vorhandene Organisations- und Kundenstruktur zu übernehmen und auf dem vorhandenen Bestand den weiteren Ausbau zu betreiben.[363]

Je stärker der personalistische Einschlag ist wie bei Personengesellschaften, kleineren Handwerksbetrieben, freiberuflichen Praxen und kleineren G...

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